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GERECHTIGKEIT SCHAFFT FRIEDEN

Berlin, TAG DER HEIMAT,7. September 1997

Sehr geehrter Herr Dewitz Mitglieder des Präsidiums, des BdV Landesverbandes Berlin!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

ihr Motto heißt: "Gerechtigkeit schafft Frieden." Ich möchte hinzufügen: Frieden ermöglicht die Suche nach Gerechtigkeit.

Und vielleicht noch wichtiger: Frieden und Gerechtigkeit sind Menschenrechte.

Sie, meine Damen und Herren haben einen Anspruch auf die Verwirklichung Ihrer Menschenrechte, nicht zuletzt das Recht auf Ihre Heimat.

Diesen Anspruch haben Sie nicht weniger als andere Menschen. Denn, wenn die Menschenrechte irgend etwas bedeuten, bedeuten sie wohl, dass alle Menschen dieselbe Menschenwürde besitzen, und dass kein Einzelner und auch keine Gruppe mehr Menschenrechte oder weniger als andere haben. Diskriminierung ist nicht erlaubt.

Vor wenigen Tagen hat die UNO-Unterkommission für Diskriminierungsverhütung und Minderheitenschutz den Abschlussbericht des Sonderberichterstatters Shawkat Al-Khasawneh mit großer Zustimmung angenommen. Während derselben 49. Sitzungsperiode der Unterkommission wurden drei Resolutionen über das Recht, in der Heimat zu verbleiben, und das Recht, in die Heimat zurückzukehren verabschiedet. Diese Resolutionen bestätigen und bekräftigen ähnliche Resolutionen, die die Unterkommission seit 1992 verabschiedet hat, nämlich, Resolutionen zum Recht auf die Heimat.

Der Sonderberichterstatter Al-Khasawneh lässt es nicht an Deutlichkeit fehlen. Er stellt fest, dass das Recht auf die Heimat eine Voraussetzung zum Genuss der übrigen Menschenrechte ist, dass Vertreibungen. völkerrechtswidrig sind, und dass die Opfer ein Recht auf Restitution haben.

Dies hatten die deutschen Vertriebenen bereits im Mai 1995 anlässlich der Feierstunde in der Paulskirche „50 Jahre Vertreibung" sogar vom UNO-Hochkommissar für Menschenrechte Jose Ayala Lasso erfahren.

Ayala stellte fest: "Das Recht, aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales Menschenrecht."

Nun erlauben Sie mir, dass ich aus der jüngsten UNO-Erklärung zitiere, die am Ende des Berichtes von Al-Khasawneh abgedruckt ist:

Artikel 4:

"Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden, Sicherheit und Würde in seiner Wohnstätte, in seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben.

"Niemand darf dazu gezwungen werden, seine Wohnstätte zu verlassen."

Artikel 7:

„Bevölkerungstransfers oder Austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden..."

Artikel 8:

"Jeder Mensch hat das Recht, in freier Entscheidung und in Sicherheit und Würde in das Land seiner Herkunft sowie innerhalb dessen an den Ort seiner Herkunft zurückzukehren."

Artikel 9:

"Die obengenannten Praktiken des Bevölkerungstransfers stellen Völkerrechtsverstöße dar, die sowohl staatliche Verantwortlichkeit als auch individuelle strafrechtliche Verantwortung begründen."

Ich könnte weiter zitieren.

Nun, meine Damen und Herren, in Hinblick auf diese Erklärung, auf die einschlägigen Resolutionen, auf die Warte des Hochkommissars wer will noch behaupten, dass das Recht auf die Heimat eine deutsche Erfindung sei?

Nein, das Recht auf die Heimat ist sehr wohl Bestandteil der universellen Rechtsnormen, die die Vereinten Nationen anerkennen.

Und nicht nur seit dieser Erklärung, oder seit der Rede des Hochkommissars: Denn das Recht auf die Heimat ist ein Kernsatz des Selbstbestimmungsrechtes, das seit Anfang dieses Jahrhunderts als Ordnungsprinzip gilt. Und das Vertreibungsverbot ist in der Haager Landkriegsordnung von 1907, also viele Jahre vor der Vertreibung der Deutschen, und in den Genfer Rotkreuzkonventionen vom 1949 enthalten.

Was noch fehlt, ist ein Mechanismus, um künftige Vertreibungen zu vermeiden, und um den Opfern von früheren sog. Bevölkerungstransfers die Wiedereinsetzung in ihre Rechte zu ermöglichen.

Dies gerade schlägt der Sonderberichtserstatter vor. Es soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, um zweierlei zu tun:

Präventiv zu wirken - bzw. die Ansätze von Vertreibungen und ethnischen Säuberungen zu erkennen, um ihnen durch die UNO und auch durch die regionalen Organisationen Einhalt zu gebieten. Diese Arbeitsgruppe sollte auch bei der freiwilligen Repatriierung von Vertriebenen helfen. Darüber hinaus soll ein Sonderfonds gebildet werden, um den Opfern von Vertreibungen eine gewisse finanzielle Hilfe zu gewähren.

Dieses Rückkehrrecht ist keine Floskel, obwohl es sich nicht immer leicht verwirklichen lässt. Das Rückkehrrecht der Bosnier gemäss Dayton-Abkommen ist bisher nur teilweise in die Tat umgesetzt worden.

Gleichzeitig sehen wir, wie die Vereinten Nationen bzw. der Flüchtlingshochkommissar (UNHCR), regionale Organisationen, wie der Europarat und die Internationale Organisation für Migration, die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen fördern.

Ich betone "freiwillige Rückkehr", denn das Recht auf die Heimat ist ein Recht, kein Zwang. Darunter werden Menschen nicht zwangsweise dorthin zurückgeführt, woher sie kamen. Sie sollten aber die Wahl haben.

Ferner ist festzustellen, dass dieses Rückkehrrecht nicht nur für die Erlebnisgeneration gilt. Es kann auch von den Kindern und Enkeln in Anspruch genommen werden.

Dies haben wir gesehen, als in den letzten Jahren und bis heute Hunderttausende Krimtataren mit Hilfe der Vereinten Nationen und des Europarates zurück in die Heimat durften. Die meisten, die zurück gekehrt sind, sind nicht die Unglückseligen die von Stalin 1944 nach Sibirien deportiert wurden, sondern ihre Nachkommen.

Ebenso sind Nachkommen von deportierten Finnen nach Finnland zurückgekehrt. Und Nachkommen von deportierten Letten nach Lettland.

Wie steht es nun mit den deutschen Vertriebenen? Es wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Doch gibt es allmählich hervorragende politische Präzedenzfälle.

Anlässlich der Deutschlandtreffen der Ostpreußen 1997 zu Pfingsten in Düsseldorf hat der Bürgermeister der Stadt Königsberg Koschemjakin eine bemerkenswerte Einladung ausgesprochen: "Ich wende mich an Sie, wenn der Wiederaufbau dieser schönen Stadt Ihnen am Herzen liegt, mit aller Kraft wieder gemeinsam aufzubauen, damit Ihre und unsere Kinder wieder die Schönheit dieser Stadt sehen können." Diese Aufforderung zum gemeinsamen Wiederaufbau ist ein sehr zu begrüßendes Beginnen.

Weitergehend äußerte sich am 3. Oktober 1995 der Präsident Estlands, Lennart Meri, hier in Berlin: "Zu den europäischen Grundsätzen gehört das Recht auf die Heimat ... Als Präsident Estlands will ich ... der deutschen Öffentlichkeit versichern, dass Estland ein weltoffenes Land ist, wo das Recht auf die angestammte Heimat ebenso bewahrt ist wie die sämtlichen Rechte, die eine conditio humana auch in der Tat menschenwürdig gestalten. Estland ist und bleibt offen für alle Deutschen, die heute willig sind, von ihrem Recht auf die Heimat Gebrauch zu machen."

Ähnliches hören wir von Politikern aus Lettland, Litauen, Rumänien, Ungarn. Zum Beispiel sagte der ungarische Ministerpräsident Gyula Horn beim zentralen Festakt der Bundesrepublik Deutschland anlässlich des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1996: „Die ungarisch-deutschen und deutsch-ungarischen Beziehungen haben neben vielen anderen auch einen speziellen emotionalen Aspekt. Nach [osmanischer] Besatzungszeit und einem über das Land fegenden Krieg wurden in den verwüsteten entvölkerten Gebieten des damaligen Ungarn Schwaben und Sachsen angesiedelt, damit sie das Land bevölkern und durch ihre Kultur bereichern. Nicht nur die Geschichte, auch die ungarische Literatur bezeugt (dass die Nachfahren der Ansiedler in Ungarn eine wahre Heimat gefunden haben... Eine verwerfliche Folge des für alle Völker verheerenden Zweiten Weltkrieges war die kollektive Brandmarkung und ungerechte Behandlung der in Ungarn lebenden deutschen Minderheit ... Ungarn heißt die Ausgesiedelten und deren Nachfahren als Familienmitglieder willkommen. Kommen Sie und bringen Sie möglichst viele Freunde mit. Die Bürger Deutschlands können in Ungern jederzeit mit Achtung und echter Gastfreundschaft rechnen."

Dies, meine Damen und Herren, ist eine wahrhaft moderne Haltung, eine echt europäische und vor allem eine menschenrechtskonforme. Ungarn ist noch weitergegangen. Es mag vielleicht nicht viel gewesen sein, aber das Zweite Gesetz über die teilweise Entschädigung von zu Unrecht vom Staat den Staatsbürgern zugefügten Eigentumsschäden, das am 8. Juni 1992 in Kraft trat,

erlaubte eine gewisse Entschädigung für die Ungarndeutschen. Etwas über 22 Millionen DM wurde an knapp über 10,000 Berechtigte ausbezahlt. Hinzu kamen Beteiligungen an zu privatisierenden Betrieben. Da5 ist mehr als nur eine symbolische Geste, wenn auch keine restitutio in integrum . Jedenfalls ist dies ein gutes Beginnen und ein hervorragendes Beispiel für andere Vertreibungsländer. Denn es geht nicht um die Entschädigung selbst.Es geht vor allem um die Anerkennung des Unrechts:

Denn, meine Damen und Herren: Gerechtigkeit schafft Frieden.

Möge dieses ungarische Gesetz als Modell gelten für andere Länder in Osteuropa, die 1945 entschädigungslose Konfiskationen des Privateigentums von Personen durchführten, die sich absolut nichts zuschulde haben kommen lassen, und ihre ganze Habe nur deshalb verloren, weil sie Deutsche waren.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Grußwort des UNO-Hochkommissars Ayala Lasso zurückkommen, in dem er dem Gedanken der Kollektivschuld eine Absage erteile. Am 28. Mai 1995 stelle er fest: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass unter der nationalsozialistischen Besatzung den Völkern Ost- und Zentraleuropas unermessliches und unvergessliches Unrecht zugefügt worden ist. Sie hatten daher einen legitimen Anspruch auf Reparationen... Jedoch dürfen legitime Ansprüche nicht durch die Verhängung von Kollektivstrafen auf der Grundlage allgemeiner Diskriminierung und ohne die genaue Untersuchung persönlicher Schuld verwirklicht werden."

Auch in diesem Sinne verstehen wir die UNO-Erklärung, die am Ende des Berichtes vom Sonderberichterstatter Al-Khasawneh erscheint, und die hoffentlich in nicht zu ferner Zukunft von der UNO Vollversammlung verabschiedet werden wird.

Erlauben Sie mir, dass ich daraus noch einmal zitiere:

Artikel 8:

"Die Ausübung des Rückkehrrechts schließt das Recht der Opfer auf angemessene Wiedergutmachung nicht aus, einschließlich der .Rückgabe von Gütern, die ihnen im Zusammenhang mit dem oder als Ergebnis des Bevölkerungstransfers entzogen wurden."

- In diesem Sinne lohnt es sich auf die Praxis in Estland hinzuweisen, wo den Estlanddeutschen Naturalrestitution angeboten wird.

Artikel 10

„Wo durch diese Erklärung verbotene Taten oder Unterlassungen begangen werden, sind die internationale Gemeinschaft als ganze und die einzelnen Staaten dazu verpflichtet:

a) die durch solche Taten geschaffenen Situationen nicht als rechtmäßig anzuerkennen; b) im Falle laufender Vorgänge die sofortige Beendigung und die Rückgängigmachung ihrer schädlichen Folgen sicherzustellen." ....und so weiter und so fort.

Die Rechtsentwicklung in den Vereinten Nationen wird auch in den regionalen Organisationen wie der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission und in der Europäischen Menschenrechtskommission ähnlich gehandhabt.

Die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechgerichtshofes im seinem Urteil vom 16. Dezember 1996 im Fall Loizudou stellt fest, das die Konfiskation von Privateigentum im Norden Zyperns die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt und dass Frau Loizudou, die aus dem Norden Zyperns vertrieben wurde, ein Recht auf Restitution hat.

Man wird sehen, wann und wie der Europarat dafür sorgt, dass dieses Urteil in die Tat umgesetzt wird. Jedenfalls stellt dieses Urteil einen sehr bedeutenden Präzedenzfall dar. ich bin gespannt auf weitere solche Urteile.

Schlussgedanken

Meine Damen und Herren. Es ist mir eine Freude, zu ihnen in dieser wiedervereinigten Stadt Berlin zu sprechen. Vor 25 Jahren war ich hier als junger Fulbright-Stipendiat und habe mir die Mauer angesehen. Ich brauchte damals ein Visum, um nach Ostberlin und in die DDR zu reisen, nach Dresden und Weimar.

Heute gibt es keine Mauer mehr, die die Menschen trennt. Aber die Freiheit muss man auch wahrnehmen. Erlauben Sie mir, dass ich als amerikanischer Beobachter meine Sorge zum Ausdruck bringe, dass zuweilen der Zeitgeist diese Freiheit einschränkt, dass insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung leidet, dass Veranstaltungen wie die heutige irgendwie als “politisch inkorrekt" gelten. Man darf dieser menschenrechtsfeindlichen Erscheinung nicht tatenlos zusehen. Es ist Ihre demokratische Pflicht, Ihre Rechte zu artikulieren und sich nicht einschüchtern zu lassen, denn der Verlust der Freiheit fängt eben mit Einschüchterung an und wird erst möglich durch Konformismus und Resignation. Von der "Unverkrampftheit", zu der ihr Bundespräsident wiederholt aufgerufen hat, ist leider oft wenig zu spüren, wenn es um den Umgang der Deutschen mit sich selber und ihrer Geschichte geht.

Gestern wurde mir eine große Ehre hier in Berlin zuteil, die ich in Bescheidenheit und Ehrfurcht erhalten habe. Nicht ich, sondern ein Bemühen um Gerechtigkeit ist geehrt worden, denn in meinen Büchern habe ich lediglich versucht, der geschichtlichen Wahrheit und somit auch der Gerechtigkeit ein wenig zu dienen. Freilich bin ich nicht der erste, der über diese Themen schreibt. Die einschlägigen Werke von Theodor Schieder, Hans Rothfels, Hermann Raschhofer, Richard Breyer, Fritz Peter Habel, Kurt Rabl, Victor Gollancz und vielen anderen liegen vor. Meiner Meinung nach könnten die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung, die Kultusminister, die Professoren, die Gymnasiallehrer, die Presse, das Fernsehen, die sog. "Intelligentzia" sehr viel mehr zur Aufklärung über die Vertreibung tun. Stattdessen ist die Thematik zunächst ignoriert worden, dann tabuisiert, dann oberflächlich diskutiert worden, abgehakt und beinahe vergessen ... Ich meine, man müsste sich noch sehr viel tiefer und ernsthafter damit auseinandersetzen.

Die Plakette, die ich gestern erhalten habe, bekamen vor mir große Gelehrte wie die Professoren Menzel, Rhode Meissner, Zieger, Blumenwitz und Kimminich, die ich alle persönlich kenne und schätze. Professor Otto Kimminich, einer der großen Völkerrechtler und Anwalt für die Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat, ist vor wenigen Wochen von uns gegangen. Er war ein aufrichtiger Mensch, der uns allen fehlen wird. Ich habe viel von Professor Kimminich und von den anderen Preisträgern gelernt. Ich darf auch an die großen Politiker erinnern, die die Plakette erhalten haben: Konrad Adenauer, Helmut Kohle Karl Carstens, Franz Josef Strauss, Kai Uwe von Hassel Heinrich Windelen, Alfred Dregger, Otto von Habsburg, Herbert Czaja und auch bedeutenden Geistlichen wie Weihbischof Gerhard Pieschl. Alle haben sich für das Recht auf die Heimat eingesetzt, im Sinne der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom August 1950 Ja, die Vertriebenen haben auf Rache und Vergeltung verzichtet, aber sie haben auch darauf beharrt, dass die Ungerechtigkeit der Vertreibung von der Welt anerkannt wird.

Es muss eine Anerkennung, eine Entschuldigung, ein menschliches Mitleiden geben. Die Aufrichtigkeit und die Ehrlichkeit der Politiker und der Journalisten sind aber nicht immer vorhanden. Der Versuch, eine Aufarbeitung der Vertreibung der Deutschen zu unterbinden, weil diese angeblich einer “Aufrechnung" gleichkomme, verkennt die Menschenrechte der Vertriebenen und somit schließlich der übrigen Menschen. Es ist Hohn und Unbarmherzigkeit den Opfern gegenüber. Der Vorwurf der Aufrechnung kommt aus der Waffenkammer des Totalitarismus, in dem das Individuum nichts gilt. Der Vorwurf der Aufrechnung bedeutet eine Diffamierung und zugleich eine Einschüchterung der Opfer. Danach gäbe es also Opfer zweiter Klasse, die ignoriert und diskriminiert werden können. Dies bewegt sich in menschenverachtenden Kategorien.

Deshalb muss betont werden, dass im Hinblick auf die Menschenwürde, auf den Wert jedes einzelnen Menschen, dieses Geschwätz von Aufrechnung oder Relativierung abwegig ist. Man sollte diese Modeworte einfach bannen denn sie sind nicht nur irrelevant - sie sind menschenrechtsfeindlich.

Zweiundfünfzig Jahre sind seit dem Ende des zweiten Weltkrieges vergangen. Für die Deutschen war das Einigungswerk ein überaus wichtiges Ziel. Aber die Vereinigung von 1990 ist nicht nur ein Produkt, sondern vielmehr ein entscheidender Bestandteil der sich entwickelnden Weltordnung. Viele Chancen der Kooperation und der Entwicklung bieten sich, die im Sinne der Menschenrechte zu nutzen sind. Es ist sicher, dass die Deutschen eine wichtigere Rolle in der Europäischen Union und auch in den Vereinten Nationen spielen werden. Es gibt Grund zum Optimismus, denn die Menschenrechte werden zunehmend zu einer gemeinsamen Kultur.

Und was die deutschen Vertriebenen verlangen, ist nicht mehr und nicht weniger als die Anerkennung ihrer Menschenrechte.

Ihnen möchte ich also sagen: Beharren Sie auf Ihren Menschenrechten, damit sie auch verwirklicht werden.

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