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Home / Books / Lectures - Speech: Heimatrecht ist Menschenrecht


 

 

Lübeck den 22. August 2004

Tag der Danziger

Rede von Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas

HEIMATRECHT IST MENSCHENRECHT

Sehr geehrter Herr Hewelt, sehr geehrter Herr. Dr. Böttcher,

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Liebe Danziger !

Identität ist Erinnerung, Religion, Sprache, Kultur

•  also Heimat.

Als Danziger sind Sie mit Recht auf Ihre Identität stolz und beweisen durch Ihre Anwesenheit an diesem Sonntag,

dass Sie die Lebenskraft und Lebensfreude besitzen,

sich zu dieser Identität und zu Ihrer hanseatischen Heimat zu bekennen.

In der Geschichte wird Danzig stets mit der Hansa identifiziert, eine deutsche Kaufmannsstadt, die 1224 noch innerhalb des Fürstentums Pommerellen gegründet wurde, und zwar nach lübischem Stadtrecht !

Darum ist es besonders passend, dass Sie heute in der Hansestadt Lübeck Ihre Identität als Danziger und Hanseaten feiern. Nur nebenbei darf ich daran erinnern, dass in seiner Blütezeit um 1650 die deutsche Hansestadt Danzig die größte Kaufmannsstadt an der Ostsee war, mit fast 80,000 Einwohnern. Zu dieser Zeit zählte Hamburg kaum 60,000, Breslau 30,000 und Berlin 6,000.

Heimatrecht ist Menschenrecht. Lassen Sie Keinen etwas anders suggerieren. Bekenntnis zur Heimat ist kein Chauvinismus, es ist eins der fundamentalsten Menschenrechte, die den Genuss von anderen Menschenrechten erst ermöglichen. Denn, wie Sie wissen, können die Menschenrechte nicht im Leerraum ausgeübt werden, sondern sie werden vornehmlich dort ausgeübt, wo man zu Hause ist, wo man geboren und aufgewachsen ist.

Oft zitiere ich die Worte des ersten UNO-Hochkommissars für Menschenrechte Jose Ayala Lasso in der Paulskirche zu Frankfurt anlässlich der Feierstunde vom 28. Mai 1995,

„Fünfzig Jahre Vertreibung“:

„Das Recht, aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales Menschenrecht“

Leider ist diese klare Norm des Völkerrechtes nicht mit ihrer Verwirklichung identisch.

Die Menschenrechte, das allgemeine Völkerrecht, sogar auch das nationale Recht werden oft nicht verwirklicht.

Manchmal werden sie grob verletzt bei völliger Strafffreiheit der Täter.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Normen nicht existieren, dass das Recht belanglos ist. Es vergegenwärtigt nur die Tatsache, dass die Umsetzungsmechanismen verbesserungsbedürftig sind.

Auch die Vereinten Nationen können das Völkerrecht oft gar nicht durchsetzen. Zum Beispiel, neulich beschloss der Internationale Gerichtshof in Den Haag, daß der Bau einer Mauer in Palästina eine vielfache Verletzung des Völkerrechts darstellt.

Vielleicht werden viele von Ihnen an die Berliner Mauer denken, diese Schande der Menschheit, die bereits vor 15 Jahren wie ein Alptraum endlich verschwand.

Trotz des Urteils des Internationalen Gerichtshofes vom 9 Juli 2004, wird die israelische „Mauer der Apartheid“ weiter auf palästinensischem Boden gebaut. Das Recht der Palästinenser auf Leben und auf Selbstbestimmung wird weiterhin verletzt.

Auch die UNO-Generalversammlung hat Israel wiederholte Male aufgefordert, ihre Vertreibungs- und Annexionspolitik in Palästina aufzugeben. Bisher ohne Erfolg.

Vertreibungen und sog. ethnische Säuberungen sind leider keine Seltenheit. So vertrieben die Türken etwa 200,000 Zyprioten aus Nordzypern im Jahre 1974, als die türkische Armee den Norden der Insel besetzte. Sie teilten das Land und bauten eine Mauer durch die Mitte der Hauptstadt Nicosia, auch eine Mauer der Apartheid, samt Wachttürme, Minenfelder und Stacheldraht.

Dieses Verbrechen gegen die Menschheit besteht heute noch, und die Türkei bleibt strafffrei und ohne Sanktionen, obwohl sie mehrmals von der Europäischen Menschenrechtskommission und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal Ayala Lasso zitieren :

„In bin der Auffassung, dass hätten die Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen, die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden, vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären.“

Nach dem furchtbaren Leiden des Zweiten Weltkrieges, nach dem Massenmord an den Juden, nach dem Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung, nach der Zerstörung Warschaus, Lübecks, Hamburgs, Dresdens, Königsbergs, Danzigs, Hiroshima und Nagasaki, nach der Vertreibung der Ostpreußen, Pommern, Schlesier, Sudetendeutschen, hätten wir vielleicht erhofft, ein Ende des Völkermords und der Vertreibungen in der Welt zu sehen.

Jedoch nein. Leider haben wir nach dem zweiten Weltkrieg noch das Elend von Kambodscha, von Ruanda, von Darfur erlebt.

homo homini lupus est. Diese traurige Maxime prägt immer noch unsere geschichtliche Erfahrung. Dies haben die Römer bereits vor zwei Tausend Jahren festgestellt. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

Und dennoch muss man versuchen, sich anständig und ethisch zu verhalten. Wie die christliche Lehre uns empfiehlt: Vergeben, um vergeben zu werden.

So der Hochkommissar Ayala Lasso in der Paulskirche

„In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Charta der deutschen Heimatvertriebenen zu sprechen kommen. Es ist gut, dass Menschen, die Unrecht gelitten haben, bereit sind, den Teufelskreis von Rache und Vergeltung zu brechen, und sich auf friedlichen Wegen für die Anerkennung des Rechtes auf die Heimat und für den Wiederaufbau und die Integration Europas zu arbeiten. Eines Tages wird dieses Opfer besser gewürdigt werden.“

Die deutschen Vertriebenen haben diese Worte vor mehr als 9 Jahren vernommen. Ich frage mich nun heute:

Wie lange werden wir noch warten müssen, bis die Politiker, Journalisten und Historiker jene Friedensleistung der deutschen Vertriebenen anerkennen?

Wie lange muss man in Deutschland warten, bis die deutsche Regierung diese Leistung würdigt ?

Meine Damen und Herren, das Recht auf die eigene Geschichte und auf die eigene Heimat existiert. Es darf kein leeres Postulat sein. Jedoch wirken manchmal gewaltige Kräfte dagegen – Kräfte, die wir unter dem allgemeinen Begriff des Zeitgeistes wiederfinden – in der Politik des Schweigens, der Desinformation, der Satanisierung, der Erpressung, der Anpassung, ja, auch in der Politik des billigen Opportunismus.

Zeitgeist, meine Damen und Herren, bringt gute und schlechte Blüten hervor. Der Zeitgeist in Deutschland hieß jahrzehntelang: „Bekenne Dich zu allen möglichen Verbrechen, tue Buße, trauere um fremde Opfer, trauere nicht um die eigenen Opfer.

Nun fängt man allmählich an, um die Opfer des Bombenkrieges in Deutschland und um die Opfer der Vertreibung zu trauern. Doch zögernd. Und manchmal protestieren die sogenannten Intellektuellen, weil dies die konstruierte Täter/Opfer Schablone infrage stellt. Dürfen die Deutschen überhaupt Opfer sein? Sollen Sie nicht weiterhin – und zwar nur und allein – als böse Täter verstanden werden ? Eine verblüffend unmenschliche Frage, die auf eine verblüffende intellektuelle Unredlichkeit zurückgeht. Aber das ist halt die surrealistische Welt, in der wir leben, wo Kriege angeblich für die Demokratie führt werden, und in Guantánamo foltert wird, weil die Talibane „böse Leute“ sind, wie uns Präsident Bush unlängst sagte.

Als Amerikaner beobachte ich die politischen und intellektuellen Trends in Deutschland, sowie auch in Amerika. Ich begrüße die Veröffentlichung der Bücher von Jörg Friedrich über den Bombenkrieg, die einsichtigen Kommentare von Professor Arnulf Baring in der FAZ, die jüngste Beschäftigung des Fernsehens mit der Tragödie der Vertreibung.

Ich selber habe als Historischer Berater der Discovery Channel in den USA, die Verfilmung des Dokumentarfilmes über die Versenkung des „Wilhelm Gustloff“ begleitet, welche 2003 in Amerika, Kanada und Europa ausgestrahlt wurde.

Ich bedauere aber die unintelligenten Analysen, die ich in vielen amerikanischen und deutschen Blättern gelesen habe, Pseudo-Analysen, die sich auf die Täter/Opfer Schablone fixiert haben, dessen pseudo-intellektuellen Verfasser anscheinend unfähig sind, sich davon zu befreien.

Ich begrüße die Wahl des deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler und beglückwünsche Sie dazu. Er ist wohl ein Volksdeutscher dessen Familie aus Moldawien stammt, ein Vertriebener aus Polen, wohin seine Familie während des Krieges umgesiedelt worden war. Er dürfte mehr Einsicht in sein hohes Amt mitbringen.

Ich begrüße die Initiative eines Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin sowie den intelligenten Einsatz von Erika Steinbach und von Professor Dr. Peter Glotz. Selber als Mitglied des Beirats des Zentrums lege ich besonderen Wert darauf klarzustellen, daß es dem Zentrum darum geht, die Tragödie aller Vertreibungen im Europa des 20. Jahrhunderts zu dokumentieren, um sie besser zu verstehen. Es geht darum, künftige Vertreibungen überall in der Welt vermeiden zu helfen, sowie darum, den Opfern von Vertreibungen eine gewisse moralische Anerkennung und historische Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Es geht um die Würde der Opfer, denn es darf keine politisch korrekten und inkorrekten Opfer geben, sondern wir müssen darauf bestehen, dass alle Opfer vom Krieg und Gewaltherrschaft als unsere Brüder anerkannt werden, als Menschen, die gelitten haben und noch leiden.

Als amerikanischer Beobachter der deutsch-polnischen Debatte finde ich, dass – während die Deutschen sich ihrer Geschichte gestellt und als Konsequenz moralische und erhebliche materielle Wiedergutmachung geleistet haben – die große Mehrheit der polnischen Historiker, Politiker und Bürger dies nicht getan hat oder gerade erst damit anfängt. Das Niveau vieler polnischer Diskussionsbeiträge bewegt sich leider heute noch auf dem Niveau kommunistischer Beschimpfungen der sechziger Jahre.

Das Zentrum gegen Vertreibungen bietet ein Forum für Begegnung, aufrichtige Diskussion und Verständigung. Ich bin überzeugt, dass früher oder später dieses Angebot angenommen werden wird.

Auch die völkerrechtliche Klärung der Rechte der Bürger des Freistaates Danzig, der unter der Verantwortung des Völkerbundes und gemäß dem Versailler Vertrag entstanden ist, steht eigentlich noch offen. Wir wissen dass die Politiker die Diskussion über Danzig stets vermieden haben. Ich meine aber: 2004 ist nicht zu spät dies nachzuholen.

Nun einige Worte über die Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1. August in Warschau. Der Opfer des Warschauer Aufstandes von 1944 zu gedenken ist eine gerechte Sache. Wir sollen aller Opfer mit Ehrfurcht gedenken. Bundeskanzler Schröder hat aber Dinge in Warschau gesagt, die ich als Professor des Völkerrechts und als Nicht-Deutscher überhaupt nicht verstehen kann.

Er sagte:

Die Bundesregierung wird die Ansprüche der deutschen Vertriebenen auf Wiedergutmachung – gemeint sind die juristischen Schritte der Preußischen Treuhand -- entgegentreten und dies auch vor jedem internationalen Gericht deutlich machen.

Als Völkerrechtler muss ich betonen, dass jeder Staat eine Verpflichtung zum diplomatischen Schutz der eigenen Bürger hat. Dies ist Völkergewohnheitsrecht. Wenn ein Staat Privateigentum von Bürgern anderer Staaten konfisziert, besteht eine Völkerrechtsverletzung, die das Recht auf Wiedergutmachung mit sich bringt. Es ist halt die Aufgabe des Staates, dieses Recht auf Wiedergutmachung zu behaupten. Tut der Staat dies nicht, so soll und muß der Staat selber seine Bürger entschädigen.

Als Völkerrechtler muss ich aber auch auf das Prinzip der Gleichheit hinweisen. Wenn alle Opfer – Juden, Polen, Tschechen -- eine Wiedergutmachung bekommen – nur die Deutschen nicht -- dann liegt eine Diskriminierung vor, und dies stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar

Dies ist eine Frage, die nach Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, Gegenstand eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, sowie auch vor dem UNO-Menschenrechtsausschuß in Genf sein könnte.

Als Amerikaner kann ich absolut nicht begreifen, warum Bundeskanzler Schröder derart diskriminierende Worte in Warschau ausgesprochen hat. Denn sämtliche deutsche Regierungen haben bisher die korrekte völkerrechtliche Haltung vertreten, nämlich dass die Vertreibung ein Unrecht war, und daß die Konfiskationen von Privateigentum ebenfalls völkerrechtswidrig waren.

Mit seinen Worten hat Bundeskanzler Schröder die Vertriebenen im Stich gelassen. Ich kann mich keinen amerikanischen Präsidenten denken, der auf die Rechte der amerikanischen Bürger so verzichten würde, wie Herr Schröder es getan hat.

Professor Dieter Blumenwitz der Universität Würzburg kommentierte neulich, dass wenn der Eigentumsbesitz eines deutschen Bürgers von einem ausländischen Staat bedroht sei, müsse die Bundesregierung ihm diplomatischen Schutz gewähren. Falls Bundeskanzler Schröders Äußerungen eine juristische und nicht nur eine politische Wirkung entfalten sollten, könnte eine Verletzung dieser Pflicht vorliegen. Außerdem dürfte nach Artikel 14, Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes, die Bundesregierung in die Eigentumsposition eines Bürgers nur eingreifen, wenn sie selbst eine Entschädigung anbiete.

Dies steht natürlich dem deutschen Finanzminister als Alternative frei. Das Lastenausgleichsgesetz vom 1949 steht keineswegs im Wege, denn es heißt in der Präambel des Gesetzes, es sei beschlossen worden „unter dem ausdrücklichen Vorbehalt“, dass die Annahme dieser Leistungen „keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet,

und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gewährung und Annahme von Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistungen enthalten.“

Zwei andere Fragen von fundamentaler Bedeutung werden durch die Kanzler Äußerungen aufgeworfen.

Erstens, wenn die Vertreibung von 14 Millionen Deutschen, wobei zwei Millionen ihr Leben verloren haben, kein Verbrechen gegen die Menschheit darstellt, was war sie dann?

Zweitens, wenn anderen Opfern Rückkehrrecht und Restitution gewährt wird, nach welchem Recht und nach welcher Moral kann man die Deutschen anders behandeln ?

Beide Fragen sind vom Prinzip der Gleichheit und vom Prinzip der gemeinsamen menschlicher Würde untrennbar. Man kann den Deutschen Vertriebenen eine Wiedergutmachung nicht verweigern, ohne dabei eine völkerrechtswidrige Diskriminierung zu begehen.

Der UNO-Menschenrechts Ausschuß, dessen Sekretär ich mehrere Jahre war, hat die Diskriminierung in der Gesetzgebung und in der Praxis der Wiedergutmachung in Tschechien wiederholte Male festgestellt – Diskriminierung gegenüber Tschechen, Juden, aber auch gegenüber Sudetendeutschen.

Zum Beispiel wurde Tschechien in zwei wichtigen Urteilen aufgefordert, das Eigentum von Deutschen zurückzugeben – nämlich der Familie Des Fours Walderode und der Familie Petzold.

Die Urteile sind leider bisher nicht in die Tat umgesetzt worden, und die Familien Des Fours Walderode und Petzold warten noch auf ihr Recht.

Liegt es vielleicht daran, dass die deutsche Regierung dies nicht will, und so – anstatt das Völkerrecht zu behaupten, es eigentlich durch Diskriminierung korrumpiert – und den eigenen Landsleuten in den Rücken fällt ?

Diese Diskriminierung kann justiziabel sein – sowohl in Straßburg als auch in Genf.

Zwar geschahen die Konfiskationen meistens 1945 – also lange vor der Erschaffung der Straßburger und Genfer Tribunale, was bedeuten würde, dass die Konfiskationen ratione temporis außerhalb der Kompetenz von diesen Organen liegen wurden,

der Tatbestand der Diskriminierung aber beinhaltet eine separate Handlung, eine neue Verletzung des Völkerrechts, die nach dem Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention und des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschehen ist und noch geschieht.

Die Osterweiterung der EU kann eine gute Sache sein. Gewiss gibt es Staaten, die Europareif sind, vor allem Staaten die den europäischen Mindeststandard in Menschenrechte erfüllen, so die baltischen Staaten, die u.a. Rückkehrrecht und Wiedergutmachung gewährt haben. Meines Erachtens haben weder Polen noch Tschechien diesen Mindeststandard erreicht. Was noch schlimmer ist, anscheinend wollen sie es nicht erreichen. Somit denke ich, dass die Osterweiterung der EU nicht unbedingt zu begrüßen ist, wenn sie auf Kosten der historischen Wahrheit forciert wurde, auf Kosten der nationalen Ehre, und schließlich auf Kosten der Vertriebenen.

Lassen Sie mich diese kürze Rede mit einem Zitat aus dem Schluss von Gunther Grass Novelle „Im Krebsgang“ beenden:

„Das hört nicht auf. Nie hört das auf“.

In der Tat, nimmer endet die Vertreibung, denn Z.Zt. wird versucht den Vertriebenen, Ihren Kindern und Enkelkindern ihrer Identität und Ihrer Ehre zu berauben. Nicht nur sind es die eigentlichen Täter, nämlich dieVertreiber-Staaten, sondern ist es auch die eigene deutsche Regierung, die den Vertriebenen den diplomatischen Schutz verweigert und der historischen Wahrheit für kurzfristige politische Strategien opfert, oder gar – so banal wie dies klingen mag – die Ehre und die Geschichte im Namen des Kapitals und des Geschäftes opfert.

Meine Damen und Herren, ich bezweifle, dass Frieden und Freundschaft in Europa auf der Basis von Verlogenheit aufgebaut werden können.

Aber, wie Günther Grass einen anderen seiner Romane betitelte –

das ist wohl

Ein Weites Feld

Nun danke ich Ihnen aufrichtig für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch viel Vergnügen am diesen Tag der Danziger

und weiterhin Gottes Segen.

Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas

Institut Universitaire de Hautes Etudes Internationales, Genf

Mitglied der Académie internationale du droit constitutionnel

General-Sekretär, PEN Club Suisse romande

Höher UN-Jurist in Ruhestand (nach 22 Jahren)

ehemaliger Sekretär des UN-Menschenrechtsausschusses

Autor von u.a.:

„Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen“, Ullstein

„Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle“, Ullstein

„Heimatrecht ist Menschenrecht“, Universitas

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