FELDKIRCH -- 29. August 2008 -- Prof. Dr. Alfred de Zayas
Völkerrecht nicht nach Belieben
Meine sehr verehrten Damen,
Meine Herren,
Der Durchschnittsbürger hat meistens grossen Respekt vor dem Recht – vor allem Nicht-Juristen. Man geht davon aus, dass Recht und Gerechtigkeit dasselbe sind. Man stellt auf die Unabhängigkeit der Rechtssprechung und auf Rechtsicherheit ab.
Viele Menschen aber verwechseln die Normen mit ihrer Umsetzung. Sie denken: da die Normen formuliert worden sind und doch schwarz auf weiss in Gesetzbüchern enthalten sind, müssten sie doch umgesezt werden.
Und dennoch ist die Realität anders: Das Recht ist keine Mathematik. Und die Umsetzung der Normen hängt immer vom politischen Willen ab. Willkür ist bei der Gesetzgebung und bei der Anwendung von Normen nicht ausgeschlossen.
Nun möchten die meisten Politiker ihren Willen mit einem Mäntelchen der Legalität überdecken. Dies war der Fall seit Mesopotamien, Ägypten, Persien, Griechenland, Rom, Islam usw. Die Politiker haben sich stets im besten Licht präsentieren wollen. Darum berufen sich stets die Politiker auf das Recht und insbesondere auf das Völkerrecht.
Aber wird das Völkerrecht gleichmässig angewandt? In allen ähnlich gelagerten Situationen? Sie wissen genauso wie ich – dass dies eben nicht der Fall ist.
Das Völkerrecht wird dann angewandt, wenn es der politische Wille es so will. Und wenn der politische Wille Ziele verfolgt, die mit dem Völkerrecht nicht in Einklang zu bringen sind - so wird das Völkerrecht ignoriert, verwässert, bewusst falsch ausgelegt, manchmal sogar in genau das Gegenteil umgewandelt.
Die Vereinten Nationen wurden vor 63 Jahren gegründet, um künftige Generationen von der Geisel des Krieges zu befreien. Aber die neuen Doktrinen – vor allem jede der humanitären Intervention – und jüngst – die Doktrin der sog. Responsibility to Protect – werden angewandt, nicht um Kriege zu bannen, sondern geradezu um Kriege erst zu ermöglichen.
Ich gliedere diesen Vortrag nach neun Fall-Studien. Man könnte 20 oder 30 ähnliche wählen.
- Selbstbestimmungsrecht
Immer wieder lesen wir in der Charta der Vereinten Nationen über das Selbstbestimmungsrecht. Auch im Artikel 1 des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und im Artikel 1 des UNO-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird dieses Recht proklamiert.
Was heisst aber Selbstbestimmung? Politiker wollen nur die Selbstbestimmung gelten lassen, wenn sie ihrer Geopolitik, ihrer Wirtschaft oder ihren Energiestrategien dient.
Ende des Ersten Weltkrieges bediente man sich des Slogans der Selbstbestimmung, um zwei künstliche Staaten ins Leben zu rufen – die Tschechoslowakei, die 1938 und wieder 1963 implodierte, und Jugoslawien, das ebenfalls 1941 und 1990 implodierte.
Anspruch auf Selbstbestimmung hatten vor allem die 20 Millionen Kurden im Osmanischen Reich. Sie bekamen es aber nicht. Anspruch auf Selbstbestimmung hatten auch die 3,5 Millionen Deutschen in Böhmen und Mähren – aber sie wurden gegen ihren Willen in einen künstlichen Staat gezwungen, wo sie nur Bürger zweiter Klasse waren. Und als sie am 4. März 1919 für die Selbstbestimmung friedlich demonstrierten, wurden 54 Demonstranten erschossen. Am Ende des Zweiten Weltkrieges bekamen sie auch keine Selbstbestimmung – sondern sie wurden vertrieben, und mindestens 100.000 starben dabei. So endeten sieben Jahrhunderte deutscher Präsenz in Böhmen und Mähren.
Wer hätte auch Anspruch auf Selbstbestimmung im Jahre 1919 gehabt? Gewiss die Armenier, aber die Osmanen haben sie zunächst verjagt, vertrieben und ermordet – sicherlich mehr als eine Million Tote – manche schreiben 1,5 Millionen. Die Überlebenden bekamen einen kleinen Rumpfstaat um Eriwan und sie wurden unter dem sowjetischen Joch unterdrückt. Die Diaspora lebt in Zypern, Frankreich, England, die Vereinigten Staaten, usw.
Im Jahre 1947 wurde Palästina geteilt, mindestens 700.000 Palästinenser wurden vertrieben. Israel schaffte 1948 seinen eigenen Staat. Bis heute haben die Palästinenser keinen eigenen Staat.
Im Jahre 1960-62 wollte die Bevölkerung von Katanga die Unabhängigkeit vom Konglomerat, das früher Belgisch Kongo hiess – etliche ethnische Gruppen durch die Willkür des Kolonialismus zusammengeworfen. Doch die Mächtigen der Welt – nicht einmal die UNO, die das Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes hätte behaupten müssen - die Mächtigen wollten Katanga keine Selbstbestimmung erlauben – da zu viele wirtschaftliche Interessen im Spiel waren.
Im Jahre 1969-70 wollten die Ibos aus Biafra die Selbstbestimmung – sie bekamen auch nichts, und etwa eine Million starb im Bürgerkrieg.
Ab 1990 wurde die Selbstbestimmung in Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Provinz Mazedonien, Montenegro und schliesslich dem Kosovo von der EU und von den Vereinigten Staaten erlaubt. – Die Serben bekamen einen Rumpfstaat, und viele Serben müssen heute als Minderheiten in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo weiterleben. Wo wurde die Sezession für Bosnien und Herzegowina aus Jugoslawien erlaubt, nicht aber die Sezession der Serben aus Bosnien und Herzegowina oder aus Kosovo.
Klassisch Völkerrecht à la carte.
Und wenn das Beispiel Kosovo Schule macht – so können wir erwarten, dass die folgenden Völkern die Unabhängigkeit erklären:
Transnistrien von Moldawien
Süd-Ossetien und Abchasien von Georgien
Korsika von Frankreich
Kurdistan von der Türkei, von Irak, von Syrien, von Iran
das Baskenland von Spanien.
Also – was bedeutet Selbstbestimmung – eigentlich?
2. Das Prinzip der Nicht-Einmischung in die innere Angelegenheiten von Staaten gehört zu den Grundprinzipien des Völkerrechts und der UNO Charta.
Wie ist aber dieses Prinzip in den letzten 100 Jahren von den grossen Mächten respektiert worden?
Im Jahre 1895 führte Kuba einen Unabhängigkeitskrieg gegen Spanien, der bis 1898 praktisch gewonnen war. Dann mischten sich die Vereinigten Staaten ein, weil sie Kuba annektieren wollten. Schliesslich wurde Kuba nicht annektiert, aber es wurde eine Art Protektorat, denn es gelang den Vereinigten Staaten durch Bestechungsgelder an Mitglieder der verfassungsgebenden Vesammlung einen Passus in die kubanische Verfassung aufnehmen zu lassen, um den Vereinigten Staaten das Recht zu geben, sich militärisch in Kuba beliebig oft einzumischen. Dies wurde als Platt Amendment berühnt-berüchtigt. So bekamen auch die Vereinigten Staaten den Stützpunkt Guantanamo, den sie noch haben – 110 Jahren nach der Besetzung im Jahre 1898.
Als Kuba seinen Quasi-Kolonialstatus los werden wollte und die Marionette aus Washington Fulgencio Batista in die Flucht zwangen, so kam Kuba auf die amerikanische Schwarzliste – sie wurde sogar in die sog. terroristischen Staaten eingereiht. Absurd, aber so ist es.
Im Jahre 1961 versuchten die Vereinigten Staaten, durch eine militärische Invasion die kubanische Regierung zu stürzen. Dies misslang. Dann im Oktober 1962 kam die Welt der nuklearen Vernichtung sehr nah, als die Kubaner versuchten, eine weitere amerikanische Invasion durch die Stationierung von russischen Raketen auf kubanischen Boden abzuwenden. Daraufhin drohten die Vereinigten Staaten mit dem Einsatz von Atomwaffen gegen die Sowjetunion – und schliesslich wurden die Raketen von Russland aus Kuba abgezogen. Chrustchow erwies sich als weiser dann Kennedy.
Aber, meine Damen und Herren, warum ist es so, dass die Vereinigten Staaten Atomraketen in der Türkei oder in Deutschland stationieren können, während Russland seine Raketen aus Kuba abziehen musste?
Schon wieder – Völkerrecht à la carte.
Noch in der Karibik mischten sich die Vereinigten Staaten in die Insel Grenada ein und stützten dort die Regierung. Das war in 1983. Dann kam Nicaragua an die Reihe in 1985. Schliesslich Panama im Jahre 1989.
Nun zum Mittleren Osten. Als im Jahre 1953 Iran einen unbequemen Premierminister hatte, der sich anmasste, die Ölindustrie zu nationalisieren, organisierte die CIA einen Putsch, um den demokratisch gewählten Mohammed Mosaddeq zu entfernen – samt seiner Regierung. Dieser Putsch, bekannt als Operation Ajax, verlangte viele Bestechungsgelder, um Regierungsmitglieder, Geschäftsleute und die Medien freundlich zu stimmen. So kamen die Marionetten Gen. Fazlollah Zahedi und Col. Nemotollah Nassiri an die Macht. Der Shah Reza Pahlevi spielte mit den Amerikanern mit.
3. Nukleare Abrüstung
Zwar bin ich persönlich für die totale Abrüstung – vor allem für nukleare Abrüstung – aber hier wird stets mit zwei Massen gemessen.
Wenn wir den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bzw. Non-Proliferation-Treaty (NPT) vom 1. Juli 1968 (189 Staatsparteien) lesen, merken wir, dass jeder Staat das Recht hat, Atomenergie für friedliche Zwecken selbst zu produzieren. Wenn ein Vertragsstaat Atombomben zwecks Abschreckung bauen will, kann er das Vertragswerk gemäss Artikel X kündigen. Dies hat z.B. Nordkorea im Januar 2003 getan. Dies könnte übrigens der Iran heute tun – und es wäre völkerrechtlich durchaus in Ordnung.
Hier soll die Frage wohl erörtert werden, wer den NPT-Vertrag eigentlich verletzt? Ob der Iran ihn verletzt, ist nicht bewiesen. Es gibt Befürchtungen, dass der Iran vielleicht doch Nuklearwaffen bauen will, was nicht im Einklang mit der Vertrag wäre. Aber wie sieht es aus mit der Einhaltung des Artikels 6 des NPT-Vertrages durch die grossen Atommächte? Dieser Artikel verpflichtet nämlich die Vereinigten Staaten, Russland, China, Frankreich, Grossbritannien zur atomaren Abrüstung. In 40 Jahren haben aber die Atomwaffenstaaten nicht abgerüstet und ihre Verhandlungen sind mehr oder weniger pro forma gewesen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der NPT-Vertrag kein zwingendes Völkerrecht darstellt. Dies beweisst die Tatsache, dass Indien, Pakistan und Israel -- die alle Atomwaffen besitzen – keine Vertragsstaaten des NPT sind.
4. Umsetzung von Sicherheitsrats-Resolutionen?
Völkerrechtlich gesehen sind die Entscheidungen und Resolutionen des Sicherheitsrates gemäss Artikel 25 der UNO Charta verbindlich.
Als Saddam Hussein im Jahre 1990 Kuwait besetzte und SR- Resolutionen über Kuwait missachtete, wurde er bombardiert.
Jedoch - als Israel im Jahre 1967 einen Aggressionskrieg samt Landraub und Landbesetzung führte, und dabei SR-Resolutionen über Palästina missachtete und weiterhin missachtet – vor allem Resolution 242 vom 22. November 1967 - passierte absolut nichts – nicht einmal wurden wirtschaftliche Sanktionen verhängt.
Und als im Juli und August 1974 die Türkei die Insel Zypern militärisch angriff und 37% des Landes besetzte - auch da wurden SR-Resolutionen missachtet, und nichts ist passiert.
Keine Sanktionen wurden seitens der UNO oder seitens der Europäischen Union verhängt. Es wird sogar über die Aufnahme der Türkei in die EU verhandelt, ohne als Vorbedingung zu verlangen, dass die Türkei Nord-Zypern räumt, und dass die 120.000 illegalen Siedler nach Anatolien zurückbefördert werden.
- Nürnberger Prinzipien
Welche Bedeutung haben die Nürnberger Prozesse heute noch? Wann und wo werden ihre Prinzipien angewandt? Wir können feststellen, dass die Nürnberger Prinzipien bisher nur selektiv angewandt worden sind.
Objektiv gesehen, haben die Nürnberger Prinzipien eine ungeheuere Relevanz für die heutige Welt. Wären sie angewandt, müssten George Walker Bush und Tony Blair vor ein Tribunal gebracht werden – denn sie haben sich des Verbrechens gegen den Frieden schuldig gemacht. Heute wollen sogar Bush und Cheney einen Krieg gegen den Iran provozieren.
Werden Bush und Cheney – in Verletzung des Artikels 2(4) der UNO Charta und in Verletzung des Artikels 20 des UNO Paktes über bürgerliche und politische Rechte wieder einen Aggressionskrieg betreiben? Hoffen wir es nicht – aber ausgeschlossen ist dies keinesfalls.
- George Orwell
George Orwell hat uns bereits gezeigt, wie positive Worte und Werte umgewandelt und instrumentalisiert werden können. Ein Aggressionskrieg oder ein Krieg um Energiequellen wird als ein Krieg für die Demokratie definiert. Ein Raubzug wird in einem Kreuzzug gegen den Terrorismus umfunktioniert.
Man redet über „clash of civilizations“ nach dem berühmten Buch von Samuel Huntington. Man dämonisiert den Islam. Aber m.E. gibt es keinen Krieg der Zivilisationen – sondern nur Kriegstreiber gegen andere Zivilisationen.
Man kann und man muss sich einigen gegen diese Manipulierungen der Sprache und der öffentlichen Meinung – wenn die Welt überleben will.
- Demokratie
Angeblich sind die Vereinigten Staaten und die EU für die Erweiterung der Demokratie in der Welt. Jedoch -- wenn die demokratischen Wahlen im Libanon oder in Gaza in der Wahl von Vertretern der Hisbollah oder der Hamas resultierten –
dann wollen weder die Vereinigten Staaten noch die EU diese Wahlen gelten lassen.
Eigentlich wollen unsere Politiker keine freie Ausübung der Demokratie – sie wollen Befehle erteilen. Die Wähler dürfen nur für A oder A stimmen. Sie dürfen nicht für B stimmen.
Wie sonst kann man die Reaktion der internationalen Medien und der EU im April 2004 verstehen, als 76% der griechischen Zyprioten gegen den ihnen aufgezwungenen sog. Annan-Plan stimmten? Der EU-Erweiterungskommissar Verheugen war ausser sich vor Wut – denn die Zyprioten haben gewagt, frei zu wählen. Sie dürften das aber nicht. Die EU wollte, dass Zypern einen durch und durch faulen Plan und eine noch faulere Verfassung akzeptierte.
Und was für Kritik hörten wir neulich, als das Referendum über den Lissabon-Vertrag in Irland anders ausfiel, als unsere Politiker es wollten? Eigentlich scheint Irland eine lebendigere Demokratie als andere EU Staaten zu geniessen. Was für Demokratie haben wir, wenn die Regierenden bei solch wichtigen Entscheidungen auf das Volk eben nicht hören wollen und keine Referenden dulden wollen?
Wenn es droht, dass die Vox populi gegen den Lissabon-Vertrag ausfallen könnte, werden plötzlich keine Referenden mehr gewünscht oder geführt. Die Menschen sollen nur eine Wahl haben – Ja zum Lissabon-Vertrag.
Und, wenn es um Sanktionen geht, so wurden im Frühjahr 2000 von der EU diplomatische Sanktionen gegen Österreich verhängt, als Jörg Haider in die Regierung kam – nach einer offenen nd demokratischen Wahl. Hier auch doppelte Moral, denn, Politiker wie Klaus und Zeman wurden in Tschechien gewählt, ohne Konsenquenzen für Tschechien. Man bedenkt, dass diese Politiker die ethnische Säuberung der 3.5 Sudetendeutsche guthiessen und gutheissen, und die genozidialen Benes Dekrete nach wie vor verteidigen, und die rassistischen Dekrete als Bestandteil der tschechischen Verfassungsordnung bestätigen.
8. Menschenrechte sind bekanntlich ein Teil des Völkerrechts
Aber – genauso wie beim allgemeinen Völkerrecht – werden die Menschenrechte allzuoft nur selektiv angewandt. Meistens als eine Waffe, um politische Gegner zu diffamieren und auszuschalten
Die Doppelmoral können wir überall beobachten. Ist es Ihnen vielleicht aufgefallen, dass dieselben Aktivisten, die gegen die Todestrafe sprechen, gleichzeitig für Abtreibung agitieren? Ist die Heiligkeit des Menschenlebens etwa teilbar? Amnesty International postuliert sogar ein Menschenrecht auf Abtreibung.
Ist die Heiligkeit des Lebens nur dann heilig, wenn die politische Korrektheit es will? Ansonsten ist das Menschenleben nicht heilig?
Dieselben Aktivisten, die angeblich für das Wohl der Kinder der Welt sind, wollen auch die Adoption durch homosexuelle Partner ermöglichen – und dies sogar im Namen der Menschenrechte.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, was für eine langfristige psychologische Konfusion in den Köpfen der Kinder entsteht – wenn alle anderen Schulkommilitonen eine Mutter und einen Vater haben, sie aber nur zwei Väter oder zwei Mütter. Reden wir nicht über die reale Gefahr der Pädophilie. Dies ist wohl eine Korruption der Menschenrechte ohne gleichen. Ein Irrsinn, ein Greuel.
Man fragt sich, haben diese sog. Aktivisten der Menschenrechte die UNO Konvention über das Recht des Kindes jemals gelesen, oder den Artikel 24 des UNO Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die besondere Schutzmassnahmen für Kinder erfordert?
Diese Normen über die Rechte des Kindes werden einfach ignoriert – ausgeklammert, denn es geht, die plötzlich politisch korrekte Förderung der Homosexuellen voranzubringen.
- Menschenrechtsorgane
Meine Damen und Herren, Sie sollten auch die Illusionen aufgeben, dass die Organe, die diese menschenrechtlichen Normen verwalten, immer objektiv oder gerecht sind. Manchmal wohl. Es kommt vor. Aber legen Sie ihre Hand noch nicht dafür ins Feuer.
Der UNO-Menschenrechtsrat wird nicht von Menschenrechtsexperten zusammenbestellt – sondern von Staaten. Dabei handelt es sich um eine politische Instanz – eine politische Einrichtung, genauso politisch wie die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat
Auch der UNO-Menschenrechtsausschuss – der ist zwar besser, aber auch nicht immer objektiv. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht es nicht anders aus. Erwarten Sie bloss nicht, dass ein Fall, der nach Strasbourg oder nach Genf geschickt wird, nur nach objektiven Kritierien beurteilt wird – oder dass die Mitglieder bemüht sein werden, Gerechtigkeit walten zu lassen.
Schlussfolgerungen
Die Feststellung, dass wir in einer verlogenen Welt leben, dass viele Politiker, Lehrer, Professoren, Medien intellektuell unredlich sind – diese Feststellung haben Sie selber mehrfach machen müssen. Schliesslich haben wir gelernt, mit den vielen Paradoxen zu leben.
Für uns gilt es, unseren eigenen Sinn für Gerechtigkeit und unseren Sinn für Verhältnismässigkeit zu bewahren. Es gilt natürlich auch, unseren Ärger auszudrücken. Dies müssen wir tun. Protestieren ist eine demokratische Bürgerpflicht.
Es gilt vor allem, unsere eigene Ethik zu behaupten, selber ethisch zu leben und zu handeln, ein gutes Beispiel geben, uns nicht korrumpieren zu lassen, um nicht wichtige Sachen wegen unwichtiger Vorteile zu opfern.
Opportunismus bringt kein Glück – Opportunismus bringt nur momentane Befriedigung. Längerfristiges Glück finden wir in fundamentalen menschlichen Werten – wie Ehre, Pflichterfüllung, Verantwortung, Demut, Menschenliebe.
Unsere Herausforderung heisst also: uns für die Normen der Menschenrechte und des Völkerrechts ohne willkürliche Unterschiede einzusetzen. So wird eines Tages das Völkerrecht geachtet und nicht mehr à la carte angewandt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Professor Dr. iur et phil. Alfred de Zayas
Geneva School of Diplomacy
Sekretär, UN Menschenrechtsausschuss, i.R.
Chef der Petitionsabteilung beim UN-Hochkommissar für Menschenrechte, i.R.
www.alfreddezayas.com
Autor von
50 Thesen zur Vertreibung, 2008, www.verlag-inspiration.de, info@verlag-inspiration.de
„Die Nemesis von Potsdam“, 14. erweiterte Ausgabe 2005, Herbig Verlag, München.
„Die Wehrmacht Untersuchungsstelle“ 7. erweiterte Ausgabe 2001, Universitas Verlag, München.
„Heimatrecht ist Menschenrecht“ 2001, Univesitas Verlag, München.
„Die deutschen Vertriebenen“ 2006, Ares Verlag, Graz.
„Rainer Maria Rilke- Larenopfer“ zweisprachige kommentierte Ausgabe, 2005, Red Hen Press, Los Angeles.
www.alfreddezayas.com