Publications
Ex Tempore
pen club
Photos
Links
Guestbook
English Spanish Franch German
Beati pacifici: quoniam filii Dei vocabuntur
Secundum Matthaeum 5, 9
 
Home / Books / Lectures & speeches / Interviews / Law& History / Articles-monographies-chapt. in books - Arbitrary detention


 

 

http://www.igfm-muenchen.de/Eingang.html#us5kubaner


UNO Arbeitsgruppe über Willkürliche Haft (Working Group on Arbitrary Detention) verurteilt die Vereinigten Staaten wegen eines unfairen Prozesses gegen fünf Kubaner und deren willkürliche Inhaftierung

Am 27. Mai 2005 veröffentlichte die Arbeitsgruppe über willkürliche Verhaftungen der UNO Menschenrechtskommission einen Bericht über den Prozess und die Inhaftierung der fünf Kubaner, Antonio Guerrero, Fernando Gonzalez, Gerardo Herandez, Ramon Labanino und Rene Gonzalez (Opinion No. 19/2005/United States of America), die seit 1998 in den USA inhaftiert sind:
Die UNO Arbeitsgruppe, die gemäss MRK Resolution 1992/92 etabliert wurde, erhielt am 4. April 2004 eine Beschwerde gegen die Vereinigten Staaten, die Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung war. Im 6-Seitigen Bericht wird festgestellt, dass die Inhaftierung der 5 Kubaner durch die Vereinigten Staaten nicht im Einklang mit Artikel 14 des UNO Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist. Insbesondere wird festgestellt
o dass die fünf Kubaner nach ihrer Verhaftung 17 Monate Einzelhaft ("solitary confinement") erlitten, ohne normalen Kontakt mit ihren Anwälten oder derMöglichkeit, ihre Verteidigung vorzubereiten;
o dass die Dokumentation der Anklage überwiegend geheim war („top secret“ gemäß Classified Information Procedures Act) und deshalb die Möglichkeiten der Verteidigung sehr beschränkt und jedenfalls ungleich waren;
o dass der Prozeß in einer feindlichen Atmosphäre in Miami stattfand, umgeben von einer Berichterstattung durch die Medien, die sie vorweg als schuldig verurteilten.
Die 5 Kubaner wurden beschuldigt, Spionage betrieben zu haben. Die Verteidigung konterte dagegen, dass die Angeklagten keine Spionage gegen die Vereinigten Staaten oder gegen US-amerikanische Einrichtungen betrieben, sondern dass sie die radikalen Exil-kubanischen Organisationen beobachteten, die Terroranschläge in Kuba planten und tatsächlich durchgeführt hatten, insbesondere durch Bombenlegung in kubanischen Hotels, welche bereits das Leben von Touristen gefordert hatten, und Mitverantwortung für den Bombenanschlag auf ein kubanisches Zivilflugzeug im Jahre 1976 trugen, bei welchem alle 73 Passagieren starben (wofür der angebliche CIA-Terrorist Luis Posada Carriles beschuldigt wird). Antonio Guerrero wurde zu lebenslanger Haft, Fernando Gonzaler zu 19 Jahren, Gerardo Hernandez zu zweimal lebenslänglich, Ramon Labanino zu lebenslänglich und Rene Gonazales zu 15 Jahren Haft verurteilt. Sie sitzen in fünf separaten Gefängnissen und bekommen kaum Familienbesuch. Zwei Ehefrauen warten immer noch auf die Erteilung von Visa.
Die Arbeitsgruppe erwartet, dass die Vereinigten Staaten geeignete Massnahmen ergreifen „the necessary steps to remedy the situation“. Die Arbeitsgruppe hat keine Möglichkeit, die Umsetzung ihrer Feststellungen zu sichern.
Wie Frau Christine Chanet in ihren Bericht an der UNO-Menschenrechtskommission im März 2005 berichtete, gibt es tatsächlich Menschenrechtsverletzungen in Kuba, vor allem bezüglich der Meinungsfreiheit und der Verhaftung von Regierungsgegnern (Bericht E/CN.4/2005/33/Corr.1). Gleichzeitig erinnerte Frau Chanet an.die negativen Konsequenzen des US-Embargos gegen Kuba, die wiederholte Male von der UNO-Generalversammlung als illegal bezeichnet worden ist (Resolution A/Res/59/11 vom November 2004). Es liegt im Interesse aller, wenn die Menschenrechte überall geachtet werden – in den grossen so wie in den kleinen Staaten. Kuba wird aufgefordert, die Menschenrechte zu achten, auch wenn Kuba den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht ratifiziert hat. Die Vereinigten Staaten haben diesen Pakt ratifiziert und sind daher verpflichtet, seine Normen auch in Guantanamo zu respektieren, wie der UNO-Menschenrechtsausschuss bereits festgestellt hat, und wie 5 Sonderberichterstatter der UNO-Menschenrechtskommission, die Guantanamo bersuchen sollen, erwarten.. Ausserdem sollen die Resolutionen der Generalversammlung in die Tat umgesetzt werden, vor allem bezüglich der Aufhebung des Embargos.
Man kann kaum erwarten, dass Kuba die Menschenrechte besser als die Vereinigten Staaten achtet.
Informationsstand Juli 2005
Professor Dr.iur. et phil. Alfred de Zayas, Geneva School of Diplomacy
US-Amerikaner, Mitglied der Republican Party
Sekretär des UNO-Menschenrechtsausschusses a.D., ehemaliger Chef der Beschwerdeabteilung im Büro des UNO Hochkommissars für Menschenrechte
Generalsekretär PEN International, Centre Suisse romande, Genf
Kuratorium der IGFM

Copyright ©2004-2006 Alfred De Zayas. All contents are copyrighted and may not be used without the author's permission. This page was created by Nick Ionascu.