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UNO Arbeitsgruppe über Willkürliche Haft (Working
Group on Arbitrary Detention) verurteilt die Vereinigten Staaten wegen
eines unfairen Prozesses gegen fünf Kubaner und deren willkürliche
Inhaftierung
Am 27. Mai 2005 veröffentlichte die Arbeitsgruppe über willkürliche
Verhaftungen der UNO Menschenrechtskommission einen Bericht über
den Prozess und die Inhaftierung der fünf Kubaner, Antonio Guerrero,
Fernando Gonzalez, Gerardo Herandez, Ramon Labanino und Rene Gonzalez
(Opinion No. 19/2005/United States of America), die seit 1998 in den
USA inhaftiert sind:
Die UNO Arbeitsgruppe, die gemäss MRK Resolution 1992/92 etabliert
wurde, erhielt am 4. April 2004 eine Beschwerde gegen die Vereinigten
Staaten, die Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung war. Im
6-Seitigen Bericht wird festgestellt, dass die Inhaftierung der 5 Kubaner
durch die Vereinigten Staaten nicht im Einklang mit Artikel 14 des UNO
Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist. Insbesondere
wird festgestellt
o dass die fünf Kubaner nach ihrer Verhaftung 17 Monate Einzelhaft
("solitary confinement") erlitten, ohne normalen Kontakt mit
ihren Anwälten oder derMöglichkeit, ihre Verteidigung vorzubereiten;
o dass die Dokumentation der Anklage überwiegend geheim war („top
secret“ gemäß Classified Information Procedures Act)
und deshalb die Möglichkeiten der Verteidigung sehr beschränkt
und jedenfalls ungleich waren;
o dass der Prozeß in einer feindlichen Atmosphäre in Miami
stattfand, umgeben von einer Berichterstattung durch die Medien, die
sie vorweg als schuldig verurteilten.
Die 5 Kubaner wurden beschuldigt, Spionage betrieben zu haben. Die Verteidigung
konterte dagegen, dass die Angeklagten keine Spionage gegen die Vereinigten
Staaten oder gegen US-amerikanische Einrichtungen betrieben, sondern
dass sie die radikalen Exil-kubanischen Organisationen beobachteten,
die Terroranschläge in Kuba planten und tatsächlich durchgeführt
hatten, insbesondere durch Bombenlegung in kubanischen Hotels, welche
bereits das Leben von Touristen gefordert hatten, und Mitverantwortung
für den Bombenanschlag auf ein kubanisches Zivilflugzeug im Jahre
1976 trugen, bei welchem alle 73 Passagieren starben (wofür der
angebliche CIA-Terrorist Luis Posada Carriles beschuldigt wird). Antonio
Guerrero wurde zu lebenslanger Haft, Fernando Gonzaler zu 19 Jahren,
Gerardo Hernandez zu zweimal lebenslänglich, Ramon Labanino zu
lebenslänglich und Rene Gonazales zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Sie sitzen in fünf separaten Gefängnissen und bekommen kaum
Familienbesuch. Zwei Ehefrauen warten immer noch auf die Erteilung von
Visa.
Die Arbeitsgruppe erwartet, dass die Vereinigten Staaten geeignete Massnahmen
ergreifen „the necessary steps to remedy the situation“.
Die Arbeitsgruppe hat keine Möglichkeit, die Umsetzung ihrer Feststellungen
zu sichern.
Wie Frau Christine Chanet in ihren Bericht an der UNO-Menschenrechtskommission
im März 2005 berichtete, gibt es tatsächlich Menschenrechtsverletzungen
in Kuba, vor allem bezüglich der Meinungsfreiheit und der Verhaftung
von Regierungsgegnern (Bericht E/CN.4/2005/33/Corr.1). Gleichzeitig
erinnerte Frau Chanet an.die negativen Konsequenzen des US-Embargos
gegen Kuba, die wiederholte Male von der UNO-Generalversammlung als
illegal bezeichnet worden ist (Resolution A/Res/59/11 vom November 2004).
Es liegt im Interesse aller, wenn die Menschenrechte überall geachtet
werden – in den grossen so wie in den kleinen Staaten. Kuba wird
aufgefordert, die Menschenrechte zu achten, auch wenn Kuba den Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht ratifiziert
hat. Die Vereinigten Staaten haben diesen Pakt ratifiziert und sind
daher verpflichtet, seine Normen auch in Guantanamo zu respektieren,
wie der UNO-Menschenrechtsausschuss bereits festgestellt hat, und wie
5 Sonderberichterstatter der UNO-Menschenrechtskommission, die Guantanamo
bersuchen sollen, erwarten.. Ausserdem sollen die Resolutionen der Generalversammlung
in die Tat umgesetzt werden, vor allem bezüglich der Aufhebung
des Embargos.
Man kann kaum erwarten, dass Kuba die Menschenrechte besser als die
Vereinigten Staaten achtet.
Informationsstand Juli 2005
Professor Dr.iur. et phil. Alfred de Zayas, Geneva School of Diplomacy
US-Amerikaner, Mitglied der Republican Party
Sekretär des UNO-Menschenrechtsausschusses a.D., ehemaliger Chef
der Beschwerdeabteilung im Büro des UNO Hochkommissars für
Menschenrechte
Generalsekretär PEN International, Centre Suisse romande, Genf
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