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BERLIN 19 JULI 2005

Konferenz organisiert vom Institut für Zeitgeschichte, Prof. Dr. Horst Möller

Teilnehmer, Prof. Dr. Alexei M. Filitov, Akademie der Wissenschaften der Russischen Föderation, Moskau
Prof. Dr. Anthony J. Nicholls, St. Anthony's College, Oxford
Prof. Dr. Georges-Henri Soutou, Univesité de Paris-Sorbonne
Prof. Dr. Alfred de Zayas, Genf
Leitung der Podiumsdiskussion -- Prof. Dr. Guido Knopp (ZDF)

60 Jahre Potsdamer Konferenz
Prof. Dr. Alfred de Zayas, Geneva School of Diplomacy

Zeitgeschichtliche Betrachtungen bedürfen einer inter-disziplinären Perspektive,  a  fortiori gilt dies für Betrachtungen der staatsgründenden Zeitgeschichte.  Darum sollen wir vorweg einige völkerrechtlich-historische Bemerkungen über die Potsdamer Konferenz und über den juristischen Charakter des Potsdamer Protokolls erörtern.

Potsdam war bekanntlich keine Friedenskonferenz sondern die Fortsetzung der Konferenzen von Teheran und Jalta, also eine Vor-Friedenskonferenz.  Daraus ist auch kein völkerrechtliches Abkommen wie der Vertrag von Versailles oder der Vertrag von St. Germain hervorgegangen, sondern lediglich ein Schlußkommuniqué bzw. Protokoll, das zwar von den Großen Drei unterschrieben wurde, aber von keinem Staat ratifiziert wurde, am wenigstens von am meisten betroffenen Deutschland selbst nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und der Inhaftierung der Regierung Dönitz.  

Allerdings nahmen nur die Großen Drei an der Konferenz teil.  Frankreich wurde nicht eingeladen, obwohl es die Viermächte Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 mit-unterzeichnet hatte, in welcher die Alliierten feierlich die oberste Regierungsgewalt über Deutschland « innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden » übernahmen.

Als Nachkriegsprogramm galten weder die Atlantik Charta noch das Selbstbestimmungsrecht der Völker .  Unwillkürlich denkt man an die Wilsonschen 14-Punkte 26 Jahre davor, die auch kaum eine Rolle bei den Pariser Friedensverhandlungen von 1919-20 spielten.

Berlin 1945 war ein Haufen Trümmer.  Potsdam auch.  Aber das schöne Schloss Cäcileinhof in Potsdam war vom alliierten Bombenkrieg, der Potsdam in der Nacht von 14. April 1945 beinahe ausradierte hatte, unberührt geblieben.  Die Konferenz begann am 17. Juli.   Stalin und Molotov kamen, der neue amerikanische Präsident Truman und sein Außenminister Byrnes, sowie eine erweiterte britische Delegation -- Churchill und Eden, die nach den britischen Wahlen vom 25. Juli abgewählt wurden, sowie ihre Nachfolger Attlee und Bevin.

Die Konferenz endete am 2. August mit der Verkündung eines 14-Punkte- Kommuniques.  Besonders wichtig waren Artikel II, über die Einrichtung eines Rates der Außenminister, Artikel III über die Abschaffung nationalsozialistischer Gesetze, die Verhaftung von deutschen Politikern und Militärs, Artikel IV über Reparationsleistungen von Deutschland, Artikel VI über Königsberg und Ostpreußen, Artikel IX über die provisorischen Festlegung der Westgrenze Polens, und Artikel XIII über die « Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile. »

In diesem Beitrag werde ich mich auf Artikel XIII konzentrieren, seinen Ursprung, seine damalige Bedeutung, seine politische Verwendung und Mißbrauch und schließlich auch seine völkerrechtliche Auslegung.

Ich möchte meinen Beitrag in Thesen gliedern, zunächst vier völkerrechtliche Thesen, anschließend vier historische Thesen. 

  1. Zwangsumsiedlungen galten 1945 als völkerrechtswidrig.  Da die Alliierten nicht über dem Völkerrecht standen, sondern an das Völkerrecht gebunden waren, durften sie Vertreibungen weder anordnen noch konnten sie sie legalisieren.

 

Die bereits vollzogenen Vertreibungen Hunderttausender Deutscher aus Ostpreußen, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien und Sudetenland verletzten die Artikel 42-56 der Haager Landkriegsordnung, sowie auch die « Martensche Klausel » im Präambel zur 4. Haager Konvention von 1907 .

Während des Krieges hatten die Nazis Vertreibungen durchgeführt, die die Alliierten ausdrücklich und wiederholte Male als Verbrechen bezeichneten.  Am 13. Januar 1942 erklärten in London die Vertreter von neun von Deutschen besetzten Ländern:  „Im Hinblick darauf, daß Deutschland seit Beginn des gegenwärtigen Konfliktes in den besetzten Gebieten ein Terrorregime errichtet hat... insbesondere gekennzeichnet durch ... Massenvertreibungen...,stellen die Unterzeichnenden Vertreter.. unter ihre hauptsächlichen Kriegsziele die Bestrafung der Verantwortlichen für diese Verbrechen auf dem Wege der rechtsstaatlichen Justiz.“   Am 17. Oktober 1942 billigte das polnische Exilkabinett in London ein Dekret, das die Todestrafe für Deportationen und Vertreibungen vorsah.  

Die von den Nazis durchgeführten Vertreibungen von etwa 650.000 Polen aus dem Warthegau ins Generalgouvernement Polen und von etwa 100.000 Franzosen aus dem Elsaß ins Vichy-Frankreich wurden, wie angekündigt, als Kriegsverbrechen (Artikel 6(b) des 1945 Londoner Statuts des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg) und als Verbrechen gegen die Menschheit (Artikel 6(c)) definiert.  Das 1946 Urteil des Nürnberg Tribunals hat diese Nazi Verbrechen – ihrem Umfang nach weit geringer als die Vertreibung der Deutschen -- als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschheit bestätigt.

 

  1. Artikel XIII war kein inter-alliiertes Transferabkommen.

Ein Transferabkommen, wenn je eins von den Alliierten bezweckt gewesen wäre, hätte formell vereinbart werden müssen, wie z.B. der Lausanner Vertrag von 1923 über den sog. Bevölkerungsausstausch zwischen Griechenland und der Türkei .  Ein solches Transferabkommen hätte dann von allen Parteien ratifiziert werden müssen.  Um völkerrechtsgemäß zu sein, hätte das Selbstbestimmungrecht der betroffenen Personengruppen geachtet und für die Entschädigung der umzusiedelnden Personen gesorgt werden müssen.  Die entschädigunslose Beschlagnahme von Privateigentum war 1945 so völkerrechtswidrig wie heute.

Historiker scheinen stets zu vergessen, daß in Gesprächen zwischen den Amerikanern und den Britendie Schaffung eines « Population Transfer Kommission » ins Auge gefasst worden war, die u.a. für Privateigentum zuständig gewesen wäre.  Nur wegen der vollendeten Tatsachen, die die Polen und Tschechoslowaken herbeigeführt hatten, kam es nicht mehr dazu.

  1. Artikel XIII hat die Umsiedlung der Deutschen weder angeordnet, noch die bereits vollzogenen Vertreibungen genehmigt oder gar legalisiert.  Artikel XIII verfolgte vielmehr zwei Ziele:  Ein Vertreibungsmoratorium und die Übertragung der Verantwortung für Ausmaß, Zeitpunkt und Methode der Umsiedlung an den Alliierten Kontrollrat in Berlin

 

Die Person, die am besten über das Entstehen des Artikels Bescheid wußte, war Sir Geoffrey Harrison, Mitglied der britischen Delegation und Verfasser des Entwurfs des Artikels, der am 31. August 1945 von der Plenarsitzung agenommen wurde.  In einem Brief an Sir John Troutbeck, Chef der Deutschland-Abteilung im Britischen Foreign Office, datiert vom 1. August 1945, erklärte Harrison die Entstehung des Artikels :

«  Der Unterausschuß ist dreimal zusammengetreten und hat einen von mir vorgelegten Entwurf beraten ... Die Verhandlungen waren nicht einfach – Verhandlungen mit den Russen sind nie einfach ... Wir gerieten in eine große Ausseinandersetzung, die in der Plenarsitzung behandelt werden mußte, über die Aufnahme der letzten dreieinhalb Zeilen.  (Das sowjetische Ausschußmitglied) Sobolew vertrat die Ansicht,  daß der polnische und tschechoslowakische Wunsch, ihre deutschen Bevölkerungen auszuweisen, einer historischen Mission entspreche, welche die sowjetische Regierung keineswegs zu verhindern suche.  Die sowjetische Regierung halte es für die Aufgabe des Alliierten Kontrollrats in Deutschland, die Aufnahme der ausgesiedelten Bevölkerung möglichst rasch zu erleichtern.  Cannon (das amerikanische Mitglied) und ich wandten uns nachdrücklich gegen diesen Standpunkt. Wir erklärten, daß wir für den Gedanken an Massenausweisungen ohnehin nichts übrig hätten. Da wir sie aber nicht verhindern konnten, wollten wir dafür sorgen, daß sie in einer möglichst geordneten und humanen Weise durchgeführt würden, aber auch auf eine Art, die den Besatzungsmächten in Deutschland keine untragbare Belastung auferlegt. »

Der entsprechende Artikel XIII wurde dann in der elften Plenarsitzung am 31. August 1945 diskutiert .  Es wurde nämlich ein Vertreibungstopp vereinbart, und daß künftig der Alliierte Kontrollrat in Berlin entscheiden sollte, wann und wie viele Deutsche umgesiedelt werden könnten.  Jeder eventuelle « Bevölkerungstransfer » sollte in « geordneter und humaner Weise » erfolgen.  Stalin meinte aber, « Formal können die Tschechen und Polen sagen,  daß es für die Deutschen kein Verbot gibt, dort zu leben, aber die Deutschen werden in Wirklichkeit in eine solche Lage versetzt, daß es für sie unmöglich ist, dort zu leben. Ich fürchte, daß wenn wir einen solchen Beschluß annehmen, wird er keinerlei ernsthafte Ergebnisse zeitigen »  Dazu der amerikanische Außenminister Byrnes : « Nach unseren Informationen zwingen sie die Deutschen, Polen und die Tschechoslowakei zu verlassen.  Die Umsiedlung der Deutschen in andere Länder vergrößert unsere Bürde.  Wir möchten,  daß diese Regierungen in diesem Falle mit uns zusammenarbeiten. »  Dazu Stalin : « Die Polen und Tschechen werden Ihnen sagen,  daß es bei ihnen keine Anordnung zur Aussiedlung der Deutschen gibt.  Doch wenn Sie darauf bestehen, kann ich mich mit diesem Vorschlag einverstanden erklären. »  Dazu Truman : « Es ist möglich, daß dieser Vorschlag die bestehende Situation nicht verändert, doch es gibt uns die Möglichkeit,  daß wir uns an diese Regierungen wenden können »

Was folgte war die Anweisung des Kontrollrates an Warschau und Prag, ihre Vertreibungen einzustellen, die Verletzung dieser Anweisung, die diplomatischen Protestnoten nach Warschau und Prag durch die Amerikaner und die Briten.  Doch die Situation änderte sich nicht, und die anglo-amerikanische Position blieb diesselbe, auch in den Monaten und Jahren nach Potsdam.  So legte am 19 Oktober 1945 der amerikanische Aussenminister James Byrnes Artikel XIII wie folgt aus:  « Wir sahen ein, daß gewisse Aussiedlungen unvermeidlich waren, aber wir beabsichtigten in Potsdam nicht, zu Aussiedlungen anzuregen oder in Fällen, wo andere Regelungen praktikabel waren, Verpflichtungen einzugehen »  

Im britischen Parlament sagte der britische Außenminister Bevin am 10. Oktober  « Ich habe die polnische Regierung ersucht, alle weiteren Vertreibungen von Deutschen zu unterlassen, wozu sie nach der Konferenz von Potsdam ebenfalls aufgefordert wurde durch die Regierung Seiner Majestät, die Regierung der Vereinigten Staaten und die sowjetische Regierung. »   Daraufhin informierte Captan Marples das Unterhaus am 22. Oktober 1945,  « nach einem Bericht des Internationalen Roten Kreuzes sind Proteste gegen unorganisierte Depotationen von Deutschen durch Polen und Tschechen ohne Wirkung geblieben,  immer noch strömen Flüchtlinge nach Berlin und sterben zu Tausenden auf den Straßen. »

Somit ist klar,  daß Artikel XIII keinesfalls als eine Genehmigung oder Ermunterung zu Umsiedlungen ausgelegt werden kann.  Er war eben ein « Vorschlag », um mit den polnischen und tschechoslowakischen Regierungen sprechen zu können, um « die bestehende Situation » in den Griff zu bekommen.  Man hatte es nämlich mit einer humanitären Katastrophe zu tun, verursacht durch die seit Monaten laufenden Vertreibungen.  Artikel XIII war eine schwache Reaktion darauf, aber keineswegs deren Legalisierung.

Wie Professor Otto Kimminich einst bemerkte « Es bedarf keiner juristischen Fachkenntnisse, um aus der Lektüre von Artikel XIII zu ersehen, daß auf der Potsdamer Konferenz die Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa nicht angeordnet worden ist.  Aber auch eine Billigung der um diese Zeit bereits durchgeführten oder im Gange befindlichen Vertreibung lässt sich daraus nicht ableiten. »

 

  1. Polen und die Tschechoslowakei dürfen sich nicht auf Artikel XIII berufen, um  eventuelle Vorteile daraus zu ziehen, denn beide haben gegen Geist und Buchstabe des Artikels verstoßen.

Soweit sich Polen und die Tschechoslowakei im Zusammenhang mit der Vertreibung auf die Potsdamer Konferenz beziehen, sollten sie den Beweis erbringen,  daß sie sich ihrerseits an die alliierten Vorgaben hielten.  Est ist aber eine historische Tatsache, daß sich weder Polen noch die Tschechoslowakei an die Bedingungen von Artikel XIII des Protokolls hielten.  Das Moratorium wurde mißachtet. Und, was die Methode des sog. Transfers betrifft, so lesen wir in amerikanischen und britischen Berichten, daß Tausende deutsche Zivilisten interniert wurden, daß die Umsiedlungen brutale Vertreibungen waren, daß die Deutschen kaum Gepäck mitnehmen durften,  daß sie öfter unterwegs überfallen, vergewaltigt und beraubt wurden, und  daß sie ihr gesamte Habe in der Heimat verloren.

So warnte am 12. Oktober 1945 US-Botschafter Robert Murphy, der politische Berater von General Dwight D. Eisenhower, in einem Memorandum nach Washington:

« In Potsdam kamen die drei Regierungen überein, daß die Umsiedlungen in geregelter und humaner Weise druchgeführt und  Polen und die Tschechoslowakei aufgefordert werden sollten, die Ausweisungen von Deutschen vorübergehend einzustellen.  Trotz offizieller Beteuerungen spricht doch alles dafür,  daß man die beiden Punkte nicht beachtet hat … Wenn die Vereinigten Staaten auch vielleicht keine Mittel haben, einen grausamen, unmenschlichen und immer noch fortgesetzten Prozeß aufzuhalten, so scheint es doch, daß unsere Regierung unsere in Potsdam klar dargelegte Einstellung unmißverständlich wiederholen könnte und müßte.  Es wäre sehr bedauerlich, wenn es einmal heissen sollte,  daß wir an Methoden beteiligt gewesen seien, die wir bei anderen Gelegenheiten oft verdammt haben. »
 
Am 18. Oktober 1945  berichtete General Dwight D. Eisenhower  nach Washington.  « In Schlesien verursachen die polnische Verwaltung und ihre Methoden eine große Flucht der deutschen Bevölkerung nach Westen ... Viele, die nicht weg können, werden in Lager interniert, wo unzureichende Rationen und schlechte Hygiene herrschen.  Tod und Krankheit in diesen Lagern sind extrem hoch ... Die von den Polen angewandten Methoden entsprechen ganz gewiß nicht der Potsdamer Vereinbarungen... Die Todesrate in Breslau hat sich verzehnfacht, und es wird von einer Säuglingssterblichkeit von 75 Prozent berichtet.  Typhus, Flekfieber, Ruhr und Diphtherie verbreiten sich...  »

Am 19. Oktober 1945 schrieb Sir Bertrand Russell an die Times : « In Osteuropa werden jetzt von unseren Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt, und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen, nicht durch Gas, sondern dadurch,  man ihnen ihr Zuhause und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen schmerzhaften Hungertod ausliefert. Das gilt nicht als ‘Kriegsakt’ sondern als Teil einer bewußten ‘Friedenspolitik’ ... im Potsdamer Protokoll wird vorgeschrieben,  daß die Ausweisungen von Deutschen in ‘geregelter und humaner Weise’ durchgeführt werden sollten.  Und es ist wohl bekannt – durch öffentliche Berichte wie durch Briefe, die zahlreiche britische Familien von Verwandten und Freunden in den Besatzungsarmeen erhielten – daß diese Bedingungen durch unsere russsischen und polnischen Verbündeten nicht beachtet worden ist. »

So auch der britische Publizist Victor Gollancz in seinem 1946 erschienenen Buch  Our Threatened Values  :

« Sofern das Gewissen der Menschheit jemals wieder empfindlich werden sollte, werden diese Vertreibungen als die unsterbliche Schande all derer in Gedächtnis bleiben, die sie veranlaßt oder sich damit abgefunden hgaben ... Die Deutschen wurden vertrieben, aber nicht einfach mit einem Mangel an übertriebener Rücksichtnahme, sondern mit dem denkbar höchsten Maß von Brutalität .»

Manchmal liest man,  daß nach den wilden Vertreibungen vom Sommer und Herbst 1945, die Vertreibungen dann menschlich und völkerrechtsgemäß waren.  Juristisch ist dazu zu bemerken,  daß die zwangsweise Ausweisung und totaler Beraubung von Bevölkerungen niemals mit dem Völkerrecht in Einklang gebracht werden kann.  Die Vertreibung bzw. der erzwungene  « Bevölkerungstransfer » ist ein Tatbestand des Völkerstrafrechts, so wie in der Nürnberger  Rechtssprechung klar festgehalten.  In manchen Situationen erfüllt eine Vertreibung die Bedingungen des Artikels II der Völkermordskonvention von 1948, welche auch rückwirkende Kraft entfaltet.  Eine Diskussion über die « Methode » einer Vertreibung bzw. eines « Bevölkerungstransfers » ist nur dann relevant, um festzustellen, wie schwer das ursprüngliche Verbrechen der Vertreibung war, und ob es sich um Völkermord handelte.

Über die Methode der Vertreibung der Deutschen haben Tausende Opfer berichtet.  Die Ost-Dokumente im Bundesarchiv und die « Dokumentation der Vertreibung » herausgegeben von Prof. Hans Rothfels und Prof. Theodor Schieder geben ausreichende Auskunft.

Bezüglich der Methode der Vertreibungen vor und nach Potsdam urteilte das amerikanische Repäsentantenhaus in einem ausführlichen Bericht im Jahre 1950:  « Die Verhältnisse waren so,  daß keine dieser Unternehmungen als human und geregelt bezeichnet werden kann. »

Im Hinblick darauf, wirkt es beinahe surrealistisch, wenn man liesst, was Professor Czeslaw Pilichowski, einsitgen Direktor der Hauptkommission zur Erforschung von Naziverbrechen in Polen, in einem Interview mit Radio Warshau gesagt hat :

« Hier muß ganz deutlich und mit reinem Gewissen gesagt werden,  daß Polen die Aussiedlung von Deutschen aus den westlichen und nördlichen Gebieten, eigentlich aus dem Gebiet ganz Polens, auf der Grundlage der Beschlüße des Potsdamer Vetrages vom 2. August 1945 durchgefürt hat, also auf der Gundlage des Völkerrechts und der Beschlüße der Anti-Hitler und internationalen Koalition. »

Ähnlich schrieb Professor Boleslaw Wiewiora in seiner Abhandlung über die polnisch-deutsche Grenze : « Die Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den polnischen Nachkriegsterritorien war ein wesentlicher Bestandteil einer allgemeinen Regelung für die nationalen Minderheiten; die Alliierten haben sich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs darauf geeinigt »

Über das, was im Sudetenland und in der Tschechowslowakei allgemein vor sich ging, liefert Edvard Benes in seinen Erinnerungen ein vollkommen falsches Bild.  Zunächst bekennt er sich zum Grundsatz der geregenten Aussiedlung «  Die Umsiedlungen konnten genau kontrolliert und koordiniert und unter angemessenen und humanen Bedingungen durchgeführt werden »   Dann bedauert er nicht seine eigenen Dekrete, und die Ungeheuerlichkeit der Zerstörung der 800-jährigen Besiedlung des Sudetenlandes durch Deutsche und die totale Enteignung der Deutschen durch seine Dekreten Nr. 12 und 108, sondern begatellisiert die Verbrechen wärend der Vertreibung.  Er bedauerte nämlich, daß « unsere subalternen Behörden einige sehr wenige Ausschreitungen begingen, die des Landes von Masaryk nicht würdig waren ».

Ähnlich beschönigend und bagatellisierend äußerte sich der tschechische Historiker Radomir Luza dahingehend, daß die Umsiedlung seien « im grossen und ganzen in angemessener, humaner Weise » durchgeführt worden. »  

Diese Legenden starben auch nicht mit dem Ende des Sowjetimperiums und der kommunistischen Historiographie und Völkerrechtswissenschaft.  Die heutige offizielle polnische und tschechische Linie bleibt dabei, daß der « Bevölkerungstransfer » völkerrechtsgemäß gewesen und von Artikel XIII des Potsdamer Protokolls gedeckt worden sei.

VIER HISTORISCHE THESEN
 
Nachdem die völkerrechtliche Bedeutung des Artikels XIII beleuchtet worden ist, lohnt es sich, auf die damit verbundenen historischen Tatsachen zurückzublicken.

  1. Die Anglo-Amerikaner wünschten aus eigenem Interesse keine Bevölkerungsumsiedlungen, denn diese verursachten Kosten für sie als Besatzungsmächte.  Die Vertreibung erschwerte nämlich ihre Aufgabe, für die Unterkunft und Ernährung der deutschen Zivilbevölkerung in ihren Besatzungszonen zu sorgen.  Sie nahmen die Umsiedlungen aber hin, weil ihr Kriegsalliierter Stalin dies verlangte, und weil die Rote Armee ohnehin die Gebiete kontrollierte, aus denen die deutsche Bevölkerung geflohen war oder vertrieben wurde.

 

Gewiß, tragen die Anglo-Amerikaner eine historische, moralische und auch juristische Verantwortung für das Unheil, daß durch die Vertreibung verursacht wurde, denn sie haben das völkerrechswidrige Prinzip des Bevölkerungstransfers bereits 1942-43 akzeptiert, und dies in  den Konferenzen von  Teheran und Jalta bestätigt.  Sie wollten aber nachweislich weit geringere Umsiedlungen, die sich über eine längere Zeit hätten hinziehen sollen.  Die Hauptverantwortung für die überstürzte und deshalb besonders verlustreiche Vertreibung tragen daher die Sowjetunion und die Staaten, aus wem Machtbereich die Deutschen vertrieben wurden

Die Anglo-Amerikaner hatten selber kein eigenes geopolitisches oder wirtschaftliches Interesse daran, die Deutschen aus dem Sudetenland oder aus Ostpreußen auszusiedeln.  Im Gegenteil.  Diese Bevölkerungstransfers könnten für die Besatzungsmächte nur negative Konsequenzen haben, denn die Vertriebenen müssten irgendwo untergebracht und irgendwie ernährt werden, und die amerikanische, britische und französische Besatzungszonen waren zu einem großen Teil zerstört.

Die Anglo-Amerikaner hatten sich bereits im Juli 1942, kurz nach dem Nazi-Massaker in Lidice von Benes überreden lassen, daß eine bestimmte Anzahl von Sudetendeutschen als illoyale « fünfte Kolonne » nach dem Kriege ausgesiedelt werden sollte.  Von ursprünglich einer beschränkten Anzahl sog. illoyalen Elemente wuchs die tschechoslowakische Forderung auf  Umsiedlung der Deutschen zunächst auf eine Million, dann auf zwei Millionen und schließlich auf 3.4 Millionen Sudeten- und Karpatendeutschen.  Als dann auch die Sowjetunion und Polen Ansprüche auf Ostpreußen, Danzig, Pommern und Schlesien erhoben, dehnte sich das Problem weiter aus.   Allerdings darf die Hinnahme eines Prinzips in der Theorie nicht mit seiner Umsetzung in der Praxis verwechselt werden.

Ein gewisses Unbehagen plagte das amerikanische Außenministerium, seit die Idee des Transfers der Deutschen von den Politikern erörtert worden war.  Dies wird in einem Memorandum vom Mai 1944 sichtbar :

« Diese Regierung sollte es ablehnen,  daß gleich nach Beendigung der Feindseligkeiten Massenumsiedlungen deutscher Bewohner aus dem Nachbarländern in das Reich vorgenommen werden. »

Ähnlich im britischen Foreign Office im Juli 1944, als ein « Transfer Committee » eingesetzt wurde, das dem Kabinet berichtete.  Das Transfer Committee dachte an eine begrenzte Umsiedlung und an entschädigung für die Umzusiedelnden .

Im November 1944 äußerte sich das amerikanische State Department :  « Die Regierung der Vereinigten Staaten sollte keine allgemeine Umsiedlung von Bevölkerungen unterstützen. »

In seiner Kampagne zur Durchsetzung radikaler Vertreibungspläne gegen die Sudetendeutschen schrieb der tschechoslowakische Statsminister Hubert Ripka an den diplomatischen Vertreter der Verteinigten Saaten bei der Londoner Exilregierung am 23. November 1944.  Dort erklärte er die tschechoslowakische Absicht zur « Entfernung von etwa zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung »   Daraufhin antwortete aber die amerikanische Mission am 16. Januar 1945 : « Zweifellos werden ähnliche Fragen bezüglich des Transfers von Deutschen aus anderen Gebieten entstehen.  Da dieses Problem deshalb eine Gesamtsumme von Millionen von Menschen betreffen kann, ist es eine Angelegenheit großer Sorge für die Besatzungsmächte bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland…  Die amerikanische Regierung ist deshalb der Meinung,  Umsiedlungen der Art, wie sie in der Note Eurer Exzellenz in Erwägung gezogen werden, nur in Ausführung angemessener internationaler Vereinbarungen durchgeführt werden sollten .. Solange solche internationale Vereinbarungen nicht vorliegen, ist die amerikanische Regierung der Meinung, daß keine einseitigen Umsiedlungsaktionen durchgeführt werden sollten. »

In einem Memorandum des Mitteleuropa-Abteilung im US-Außenministerium vom 11. Januar 1945, das zur Vorbereitung der Konferenz von Jalta erstellt wurde, heißt es, « Das Außenministerium befürwort eine Poltik, durch welche diese Transfers auf einem Minimum gehalten werden, langsam und in geregelter Weise vonstatten gehen und unter internationalen Aufsicht stehen, auf der Grundlage von Abkommen zwischen den alliierten Hauptmächen einerseits und Polen und der Tschechoslowakei andererseits.»

Im Vorbereitungspapier für die Konferenz heißt es ferner : « Wir sollten uns den übertriebenen Forderungen, die gegenwärtig von der Provisorischen Regierung in Lublin wegen einer ‘Entschädigung’ auf Kosten Deutschlands erhoben werden, die Stettin und Breslau an Polen brächten und die Umsiedlung von 8 bis 10 Milionen Deutschen erfordern würden, widersetzen. »  
 
Auf der Konferenz von Jalta protestierte Churchill gegen die übertriebenen territorialen Ansprüche der Polen und sagte,  daß « ein beachtlicher Teil der britischen öffentlichen Meinung entsetzt wäre, wenn vorgeschlage würde, Deutsche in großer Zahl auszuweisen. »   Ferner sagte er, « ich habe ein Telegramm des Kriegskabinetts erhalten, das jede Grenze, die bis zur Neiße geht, ablehnt.  Das Kabinett ist der Meinung, daß das Bevölkerungsproblem viel zu groß ist, um bewältigt zu werden. »

In der Zeit zwischen der Konferenz von Jalta und der Potsdamer Konferenz hat sich die anglo-amerikanische Haltung in dieser Frage nicht geändert.  Die Briten wollten weiterhin die Mitwirkung einer Population Transfers Commission,  das auch für Fragen der Entschädigung zuständig sein sollte.  In einem Papier für die Europäische Beratende Kommission vom 16. März 1945 werden die noch zu klärenden Probleme erörtert :  « Es handelt sich um (1) die Gebiete, aus denen die Bevölkerung ausgewiesen werden soll ... (II) um die Anzahl der auszuweisenden Menschen ; (III) um die Grundsätze, nach denen die Personen für die Ausweisung bestimmt werden ; (IV) um die Bedingungen für die Überführung von Besitz und die Regelung finanzieller Ansprüche; (V) um den Zeitplan für die Durchführung der Aussiedlung, und (VI) um einen besonderen Mechanismus, der zur Regelung und Kontrolle der Aussiedlungen nötig werden könnte ».  Vorläufig sollte die European Advisory Commission die Regierungen jener Länder, aus denen wahrscheinlich deutsche Bevölkerungsteile ausgewiesen werden sollten, informieren, «  vor einer Vereinbarung über die einzuschlagende Politik der Zuzug solcher Personen nach Deutschland oder Österreich von dem jeweiligen Kontrollrat genehmigt werden sollte, dem wiederum bindend vorgeschrieben werden muß,  daß er alle Umsiedlermaßnahmen den vorrangigen Aufgaben der Besatzung unterordnet....  Nach Auffassung der britischen Delegation ist es wichtig, an dem Prinzip festzuhalten,  daß die Umsiedlungen, die viele komplexe Probleme mit sich bringen werden, als allgemeine internationale Angelegenheit betrachtet werden und deshalb sorgfältiger Überwachung und Regelung unterworfen werden müssen. »  

In einem Telegramm des britischen Foreign Office an das amerikanische State Department vom 22. Juni 1945 heißt es :  « Nach unserer Meinung müssen wir den Tschechen klarmachen, daß es Sache des Alliierten Kontrollrats in Deutschland sein wird, nachdem die prinzipiellen Hauptfrage von den Regierungen geklärt sind, darüber zu entscheiden, wann und in welchen Etappen deutsche Minderheiten von außerhalb der Grenzen Deutschlands in dieses Land hereingenommen werden können »

Am 3. Juli 1945 sandte der stellvertretende tschechoslowakische Aussenminister Wladislaw Clementis dem amerikanischen Geschäftsträger in Prag ein Schreiben, in dem er auf die « politische Notwendigkeit » der « Evakuierung » der deutschen und ungarischen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei hinwies.   Daraufhin, in einer Note an das britische Aussenministerium zitierte das amerikanische State Department aus der amerikanischen Note vom 25. Januar und fügte hinzu, daß :  «  die Festlegung der Methode und des Zeitpunkts der Repatriierung der gegenwärtig in der Tschechoslawakei befindlichen Reichsdeutschen und die Umsiedlung der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei dem Alliierten Kontrollrat in Deutschland überlassen bleiben soll. »

2.  In Potsdam verfügten die Anglo-Amerikaner nur über wenige Informationen über  die tatsächliche Situation in dem von Rußland besetzten Teil Deutschlands.  In dieser materiellen Frage haben Stalin und die eingeladene polnische Delegation konsequent gelogen.

Die Stimmung in Potsdam beschrieb Sir Dennis Allen, Teilnehmer an der Potsdamer Konferenz und zuständig in der britischen Delegation für die Frage der Deutsch-Polnische Grenze und des Artikels IX des Protokolls, wie folgt:

„Wir waren uns damals dessen bewußt – und zu einem heute nur schwer nachzuvollziehenden Grad --, daß wir zu wenig Infomrationen über das Geschehen in Osteuropa hatten und daß wir kaum etwas tun konnten, um den Gang der Dinge dort zu beeinflussen.  Die Erfahrungen der Nazi-Zeit und des Krieges überhaupt hatten zu einer gewissen Abstumpfung der Gefühle und zur Gleichgültigkeit über das menschliche Leben geführt, ferner aber auch zur Hoffnung, daß trotz allem die Kriegskoalition weiterhin befestigt werden könnte, und zwar zu einem realistischen System für Nachkriegskooperation in Europa und in der ganzen Welt.  Es herrschte die Auffassung, daß wir unsere Sorgen über das Geschehen im Osten, das wir sowieso nicht ändern konnten, nicht zu nachdrücklich vertreten sollten, wenn dies den Konstrollrat und die Vereinten Nationen gerade in der Geburtsphase beeinträchtigen könnte.  Wenn unsere Hoffnunge enttäuscht werden sollten, sollten nicht wir, sondern die Russen die Verantwortung dafür tragen.“

Bei der Eröffnung der Potsdamer Konferenz am 17. Juli 1945 hatten weder Churchill noch Truman eine richtige Vorstellung davon, wie viele Deutsche noch östlich der Oder-Neiße Linie oder im Sudetenland lebten, wie viele geflohen waren, und wie viele vertrieben worden waren.  Bei der fünften Plenarsitzung am 21. Juli 1945 wies Truman auf den deutschen Charakter der Gebiete an Oder und Neiße hin und auf die neun Millionen Deutschen, die dort ansässig waren.  Stalin antwortete, viele von ihnen seien im Krieg getötet worden, die übrigen geflohen, nicht ein einziger Deutscher lebe in dem Territorium, das Polen übergeben worden sei.  Darauf flüsterte Admiral William Leahy dem Präsidenten zu :  « Natürlich nicht, die ‘Bolschies’ haben sie alle umgebracht. »   Stalin sagte ferner : « Die tschechoslowakischen Behörden haben die Deutschen evakuiert und sie befinden sich jetzt in Dresden, Leipzig und Chemnitz. »  

So einfach war es aber für Stalin nicht, denn die Engländer und Amerikaner waren zutreffenderweise davon überzeugt, daß, obwohl Millionen bereits vertrieben worden waren, noch Millionen im Osten verblieben, die schließlich in die westlichen Besatzungszonen kommen könnten.  Auf der fünften Plenarsitzung legte Churchill seine eindeutige Ablehnung des sowjetisch-polnischen Plans dar und verlangte, daß jede Umsiedlung begrenzt bleibe.  Als Stalin meinte, es gäbe keine Deutschen mehr in den Ostprovinzen, entgegnete Churchill « Sie sind deshalb fortgegangen, weil sie Angst vor den Kriegshandlungen hatten, doch da der Krieg jetzt beendet ist, könnten sie zurückkehren ».   Noch deutlicher:  « Wir haben uns enverstanden erklärt, Polen für das östlich der Curzon-Linie abgetrennte Gebiet auf Deutschlands Kosten zu entschädigen.  Doch eines muß das andere ausgleichen. Jetzt verlangt Polen bedeutend mehr, als es im Osten abgibt. Ich bin nicht der Meinung, daß das dem Wohle Europas dient, von dem der Alliierten schon ganz zu schweigen. Wenn drei oder vier Millionen Polen von östlich der Curzon-Linie umgesiedelt werden, so hätte man drei oder vier Millionen Deutsche im Westen umsiedeln können, damit sie den Polen Platz machen. Eine Umsiedlung von jetzt bereits 8 Millionen Menschen ist eine Sache, die ich nicht unterstützen kann. Der Ausgleich soll den Verlusten entsprechen, anders wäre es auch für Polen selbst nicht gut. Wenn die Deutschen—wie Generalissimus Stalin sagte – das Land östlich und westlich der Oder verlassen haben, dann hätte man sie zur Rückkehr dorthin ermuntern sollen.  Jedenfalls haben die Polen kein Recht, eine katastrophale Lage in der Nahrungsmittelversorgung der deutschen Bevölkerung hervorzurufen...Wir wünschen nicht,  daß eine zahlenmäßig große deutsche Bevölkerung ohne ihre Nahrungsmittelreserven bei uns verbleibt. Nehmen wir zum Beispiel die riesigen Bevölkerung des Ruhrgebietes... Wenn für sie nicht ausreichend Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt werden, dann werden in unserer eigenen Zone Verhältnisse wie in den deutschen Konzentrationslagern herrschen. »

Truman äußerte sich ähnlich :  « Es hat den Anschein einer vollendeten Tatsache,  daß ein bedeutender Teil Deutschlands Polen zur Besetzung übergeben worden ist.  Was bleibt dann für die Entnahme von Reparationen übrig?  Sogar bei uns in den USA reicht die Kohle nicht.  Allerdings schicken wir dennoch in diesem Jahr 6.5 Millionen tonnen Kohle nach Europa.  Ich denke,  daß dieser Teil Deutschlands, nämlich das Kohlenbecken , sowohl im Hinblick auf die Reparationen als auch im Hinblick auf die Nahrungsmittelversorgung als bei Deutschland verbleibend angesehen werden muß.  Ich bin der Meinung, daß die Polen kein Recht haben, sich diesen Teil Deutschlands anzueignen. »

Dazu Clement Attlee : « ich bin der Meinung, man muß die Ressourcen Gesamtdeutschlands, wie es im Jahre 1937 war, zur Erhaltung und Versorgung der gesamten deutschen Bevölkerung nützen. »  Dazu Truman : « Ich kann mich im Hinblick auf die Lösung der Repartionsfrage und im Hinblick auf die Versorgung der gesamten deutschen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kohle nicht mit der Fortnahme des östlichen Teils von Deutschland in den Grenzen von 1937 einverstanden erklären. »  

An der sechsten Plenarsitzung am 22. Juli beharrte Stalin auf einer polnische Westgrenze an die westliche Neiße.  Churchill betonte, dies sei « völlig unnannehmbar … Wenn von einer Umsiedlung von 8 oder 9 Millionen Menschen die Rede ist, dann halten wir das nicht für richtig. ». 

Deutlicher hätten die Anglo-Amerikaner auf der Potsdamer Konferenz nicht sein können.  Aber  Stalins Rote Armee saß fest in den Ostprovinzen, und er entschied.  Natürlich drängten die Anglo-Amerikaner, die Frage der Reparationen aus Oberschlesien, der Nahrungsmittelversorgung aus Schlesien und Pommern, und die Frage des « Bevölkerungstransfers » zu thematisieren.  Aber gewiß nicht, um  weitere Vertreibungen anzuordnen, sie zu genehmigen oder zu legitimieren, sondern um sie zu stoppen und um ein Instrument zu schaffen, um wenigstens zu versuchen, bereits laufenden, wilden Vertreibungen in geordnete Bahnen zu lenken.  So wurde in der neunten Plenarsitzung am 25. Juli die Frage an einem Ausschuss weitergegeben.  Dieser Ausschuss bestand aus Sir Geoffrey Harrison, Cavendish Cannon und den beiden Russen Arkadij Sobolev und Wladimir Semenov .

  1.  Die Polen und Tschechoslowaken haben vollendete Tatsachen geschaffen

 

Monate vor der Potsdamer Konferenz hatten die  polnischen und tschechoslowakischen Behörde damit begonnen, die deutsche Zivilbevölkerung zu terrorisieren, um sie zur Flucht zu zwingen.  Die Deutschen wurden auch direkt vertrieben ohne jegliches Wissen der Anglo-Amerikaner und ohne ihre Genehmigung.  Als am 2. August 1945 Artikel XIII des Potsdamer Protokolls bekanntgemacht wurde, waren bereits viele Millionen Deutschen nach Westen verjagt worden.

In Polen und den Ostprovinzen Deutschlands liefen die Vertreibungen seit dem Frühjahr 1945 und beschleunigten sich nach der Kapitulation der Wehrmacht am 7./8. Mai 1945. So z.B. wurden die Deutschen aus Bad Salzbrunn in Schlesien per offiziellem Befehl am 14. Juli 1945, also wenige Tage vor Beginn der Potsdamer Konferenz, vertrieben.
 
Nach der Kapitulation versuchten Tausende Flüchtlinge, in ihre Heimatorte in den Ostprovinzen oder im Sudetenland und in der Slowakei zurückzukehren.  Einige konnten die Oder und Neiße nach Osten überqueren und gelangten wenigstens für einige Monate nach Hause. Meistens wurden sie aber an die Rückkehr gehindert, denn die Brücken über Oder und Neiße waren meistens für sie gesperrt.

Manche Rückkehrer erlebten ein schlimmeres Schicksal.  So  wurden am 18. Juni 1945 267 Karpatendeutschen von tschechoslowakischen Soldaten beim Massaker in Prerau an der sogenannten Schwedenschanze  (Mittelmähren) einfach ermordet. 

In der Tchechoslowakei begannen die wilden Vertreibungen unmittelbar nach der deutschen Kapitulation.  Vom Balkon des Brünner Rathauses sprach Benes an 12. März 1945:

« Und wir werden Ordnung bei uns schaffen, besonders auch hier in der Stadt Brünn mit den Deutschen.  Mein Programm ist – das verberge ich nicht –  daß wir die deutsche Frage in der Republik völlig liquidieren (vylikvidorovat) müssen. »  Und in einer weiteren Rede im Prag am 16. Mai 1945 :  « Es wird notwendig sein … insbesonders kompromisslos die Deutschen in den böhmischen Ländern und die Ungarn in der Slowakei völlig zu liquidieren (vylikvidovat) … Unsere Losung muss es sein, uns, unser Land kulturell, wirtschaftlich und politisch endgültig zu entgermanisieren. »

Daraufhin wurden am 30. Mai 1945 etwa 27.000 Deutsche aus der mährischen Hauptstadt Brünn unter schrecklichen Bedingungen nach der österreichischen Grenze verjagt.  Wie aus Berichten zu lesen ist, wurden etliche Deutsche unterwegs getötet und viele mehr kamen im Grenzgebiet ums Leben.  Die Zahl der Todesopfer wird heute mit etwa 5200 beziffert.

Am 14. Juni wurde die Austreibung der Deutschen aus Böhmisch-Leipa angeordnet und durchgeführt.  Dies war noch fünf Wochen vor Beginn der Potsdamer Konferenz.  In etlichen Dörfern und Städten spielten sich ähnliche Szenen ab.

  1. Die Vertreibung war keine logische Konsequenz des Hitler-Krieges oder der Verbrechen der Nazi-Regierung.  Der verlorene Krieg bot die historische Gelegenheit für die Verwirklichung alter polnischer und tschechischer Ambitionen

 

Neben der herkömmlichen, falschen Auslegung des Artikels XIII des Potsdamer Protokolls breitet sich noch eine andere Geschichtsklitterung aus, wonach die Vertreibung eine „logische Konsequenz§ des Krieges gewesen sei.

Mag sie zunächst plausibel klingen, ist die These nicht haltbar, denn obwohl der Anlaß zur Vertreibung offensichtlich ist, ihre Ursachen  waren viele.  Eine Untersuchung der Geschichte dieser Periode zeigt, daß Politiker in Polen als auch in der Tschechoslowakei nachweislich  lange vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges Ambitionen über die deutsch-besiedelten Gebiete hegten. 

Der Schweizer Carl Jakob Burckhardt, Völkerbundskommisar für Danzig und später Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, schrieb in seinen Memoiren über seine Gespräche mit dem polnischen Außenminister Josef Beck am 20. August 1938,  ein Jahr vor Beginn des Krieges :  « Beck ... hat mich etwas in seine Pläne eingeweiht ... Es ist ein Spiel, bei welchem man für Polen auf den höchsten Gewinn hofft, einen Gewinn, der sich ergeben soll aus einer schließlichen und unvermeidlichen deutschen Katastrophe .... Jetzt hofft man im Stillen in Warschau nicht nur auf die bedingunslose Integration Danzigs in den polnischen Staatsbereich, sondern auf viel mehr, auf ganz Ostpreußen, auf Schlesien, ja auf Pommern.  Im Jahre 1933 noch sprach man in Warschau vom polnischen Pommerellen, aber jetzt sag man, ‘unser Pommern’ »

Zur Zeit der Schaffung des neuen Staates Tschechoslowakei im Jahre 1918 gab es zahlreiche tschechische Stimmen, die eine Vertreibung der Deutschen vorschlugen.  In einer Denkschrift vom 20. November 1918 « Les limites, au point de vue ethnographique, de l’Etat tschechoslovaque » des tschechoslowakischen Außenministers Edvard Benes, wird die Möglichkeit einer Vertreibung der Deutschen und Magyaren angedeutet.  Die Denkschrift enthielt den Plan, « die vier Millionen Auslandstschechen und -slowaken in Amerika und Rußland zurückzuholen und mit ihrer Hilfe ‘die natürlichen Grenzen wieder zu erobern’ ; die Deutschen seien nicht unersetzlich, und die ‘Enklaven’ könnten getilgt werden. »   Auf Benes Einfluß geht der Bericht vom 5. Februar 1919 des französischen Historikers Ernest Lavisse, der bei der Pariser Friedensverhandlungen verwendet wurde.  Dort heißt es :  « Es gibt außerhalb Böhmens etwa 4 Millionen Tschechen und Slowaken auf der Welt, die Sprache und Nationalgefühl bewahrt haben.  Sie sind fast so zahlreich wie die in Böhmen lebenden Fremden.  Diese sind es, die sich dort niederlassen könnten, wo noch gestern Deutsche und Magyaren waren.  Wir können daher keinesfalls sagen, daß die Deutschen auf dem tschechoslowakischen Staatsgebiet unersetzlich seien und  sich die Sprachinseln niemals ausfüllen würden ».   Doch Staatspräsident Tomas Masayrik selbst widersetzte sich dem Gedanken einer Aussiedlung der Deutschen und Magyaren, weil er nicht seine neue Nation auf eine Politik der Massenvertreibung aufbauen wollte.

Man könnte viele Beispiele nennen.  Für den Augenblick genügt es, das Resumee von Professor Andreas Hillgruber zu zitieren.  Die Vertreibungen « waren nicht nur Reaktionen auf die nationalsozialistische Herausforderung, sondern entsprachen langfristigen Leitvorstellungen, die im Kriege zum Durchbruch gelangten. »

 

Schlußgedanken

Vor dreißig Jahren hatte ich Gelegenheit, mit vielen alliierten Wissensträgern und Teilnehmern an der Potsdamer Konferenz zu sprechen, u.a. Botschafter Robert Murphy, Botschafter George  Kennan, Botschafter James Riddleberger auf amerikanischer Seite,sowie Sir Geofrey Harrison (den Verfasser des Entwurfs zum Artikel XIII), Sir Dennis Allen, Sir Victor Cavendish-Bentinck auf britischer Seite.  Ich korrespondierte auch mit vielen Wissensträgern u.a. mit W. Averell Harriman, John McCloy, Sir Patrick Dean und Lord William Strang.  Sie ergänzten und bestätigten die Erkenntnisse, die sich aus der Auswertung der Potsdamer Konferenzakten ergaben. 

Im Hinblick auf die eindeutige völkerrechtliche und historiche Lage ist es kaum zu begreifen, wie sich heute noch die Ansicht verbreiten konnte, die Vertreibung sei von den drei Regierungschefs in Potsdam beschlossen worden.  Diese Geschichtsklitterung seitens Polens und der Tschechoslowakei in den Jahren der sowjetischen Vorherrschaft ist nicht erstaunlich.  Befremdlich ist aber, daß man sie heute, 60 Jahre nach Potsdam wieder noch hört und liest. 

Heute muss man erkennen,  daß die Sowjetunion, Polen und die Tschechoslowakei die Anglo-Amerikaner vor vollendeten Tatsachen gestellt haben, und  daß die Anglo-Amerikaner den Versuch unternahmen, die noch laufenden Vertreibungen zu stoppen, zumindest aber zu beschränken und in geordnete Bahnen zu lenken.  Fest steht auch,  daß Stalin und die polnische Delegation in wichtigen Angelegenheiten gelogen haben, z.B. um die Zahl der noch „umzusiedelnden“ Deutschen.  Fest steht auch,  daß sich die Polen und Tschechoslowaken an das Vertreibungsmoratorium nicht hielten, und  daß sie die gefordete Art und Weise der Umsiedlungen – nämlich « in geregelter und humaner Weise »  in keiner Weise beachteten.

Darum ist es inakzeptabel, daß heute  polnische und tschechische Politiker, Journalisten, und leider auch einige Historiker, völlig unhaltbare Thesen aufstellen, um daraus Rechtfergigungen formulieren oder um politische Vorteile aus Artikel XIII ablzuleiten.

Die Welt nach Potsdam hat sich gründlich geändert.  Das sowjetische Imperium ist zusammengebrochen.  Der Warschauer-Pakt existiert nicht mehr.  Geblieben ist die Curzon Linie, aber auch die Oder-Neiße Grenze, die mit Recht als Stalin-Linie bezeichnet werden kann. Verschwunden ist die deutsche Präsenz in jahrhundertealten ostdeutschen Landschaften – in Ostpreußen, Danzig, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien, und in Sudetenland.  Zerschlagen sind diedeutschen Siedlungsgebiete in Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien und Rumänien.    Geblieben ist die historische, moralische und juristische Verantwortung der Russen,  Polen , Tschechem und Slowaken für die größte Vertreibung der Geschichte.

Alfred de Zayas
Autor, „Die Nemesis von Potsdam“, Herbig Verlag, München 2005
zayas@bluewin.ch
www.alfreddezayas.com

(1) Jochen Abr. Frowein, “Potsdam Agreements on Germany” in Rudolf Bernhardt (Hrsg.), Encyclopaedia of Public International Law,  Bd. III, 1997, Elsevier, Amsterdam, pp. 1087-1092.  Karl-Heinz Janßen, “Der Vertrag der Keiner war”, Die Zeit Nr. 11, 8. März 1996.  Alfred de Zayas, „Die Nemesis von Potsdam“, Herbig Verlag, München 2005.
(2) Karl Dönitz, 10 Jahre und 20 Tage, Bernhard und Graefe Verlag, 4. Auflage, Frankfurt a.M. 1967, Kapitel 22. Persönliches Interview 23. Mai 1974.  Marlies Steinert, Die 23 Tage der Regierung Dönitz, Econ Verlag, Düsseldorf, 1967. Joachim Schultz-Naumann, Die letzten dreißig Tage, Universitas Verlag, Müunchen 1980.
(3) Europa Archiv, „Um den Frieden mit Deutschland“, 1948, S. 77.  Englisch, Department of State Bulletin, Bd.  12, 1945, S. 1052.
(4) Englischer Text in Holborn, War and Peace Aims of the United Nations, 1943, S. 2; deutscher Text in Europa Archiv, Dokumente und Berichte, Bd. 6, Oberursel, 1948, S. 53.
(5) Karl Joseph Partsch, „Self-Determination“ in R. Berndhardt (Hrsg.) a.a.O., Bd. IV, 2000, S. 380ff.
(6) Foreign Relations of the United States, 1918, Supp. 1, Bd. A, S. 12ff. (Rede vom 8. Januar 1918).

(7) Solange bis ein vollständigeres Kriesgesetzbuch festgestellt werden kann, halten es die hohen vertragschließenden Teile für zweckmäßig, festzusetzen,  daß in den Fällen, die in den Bestimmungen der von ihnen angenommenen Ordnung nicht einbegriffen sind, die Bevölkerung und die Kriegführenden unter dem Schutze und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts bleiben, wie sie sich ergeben aus den unter gesitteten Völkern feststehenden Gebräuchen, aus den Gesetzen der Meschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens. »

(8) 144 British Foreign and State Papers 1072. (1942)

(9) Luiise Holborn (Hrsg.), War and Peace Aims of the United Nations, Bd. I, S. 480 (1943).  Der ertreter der Polnischen Exil-Regierung Edward Raczynki stellte in London fest: “The Polish Government is confident that none of the illegal acts perpetrated by Germany on the territory of Poland shall be recognized by the victorious democracies … In particular, the Polish Population of the Western provinces, so ruthlessly transplanted, must be given a possibility of an immediate reintegration in the land of their ancestors and the German settlers, installed in Polish homestead, sent back to the Reich”.  Louise Holborn, S. 462.  
(10) Alfred de Zayas, „International Law and Mass Population Transfers“, Harvard International Law Journal, Vol. 16, S. 207-258 (1975).  A de Zayas “Das Recht auf die Heimat, ethnische Säuberungen und das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien”, Archiv des Völkerrechts, Band 35, S. 29-72 (1997), S. 48ff.
(11) G. Streit, Der Lausanner Vertrag und der griechisch-türkische Bevölkerungsausstausch, Berlin 1929.
(12) Public Record Office, FO 371/46810.
(13) Public Record Office, FO 371/46811 Doc. Nr. C4415.  Auch persönliches Gespräch mit Sir Geoffrey Harrison in London am 30. Oktober 1976.
(14) Alexander Fischer (Hrsg.):  Teheran, Jalta, Potsdam, Die sowjetischen Protokolle von den Kriegskonferenzen der Grosen Drei, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln, 1973, S. 354f.
(15) Ebenda.
(16) FRUS, 1995, Bd. 2, S. 1294.
(17) Parliamentary Debates, House of Commons, 10. Oktober 1945, Band 414, Spalte 241.
(18) Ebenda, 22. Oktober 1945, Spalte 1816.
(19) Otto Kimminich, “Potsdam und die Frage der Vertreibung” in Deutschland und seine Nachbarn, Forum für Kultur und Politik, No. 15, März 1996, Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen, Bonn, S. 17.
(20) FRUS, 1945, Bd. II, S. 1290ff.
(21) National Archives, Record Group 165, Records of the War Department TS OPD Message File, Telegramm Nr. S 28399 vom 18. Oktober 1945.
(22) Victor Gollancz, Unser bedrohtes Erbe, Zürich 1947, S. 156f.
(23) 81st Congress, House of Representatives, Report No. 1841, Expellees and Refugees of German Ethnic Origin, Report of a Special Subcomittee of the Committee on the Judiciary, “Walter Report”, Washington, D.C., 1950, S. 11.
(24) Monitor Dienst, 21 März 1977,  Übersetzung des Interviews von Professor Pilichowski in Radio Warschau am 17. 3. 1977.
(24) Boleslaw Wiewiora, The Polish-German Frontier, (2.Auflage 1964), S. 132.
(25) Edvard Benes, Memoirs, 1954, S. 222,
(26) Ebenda, S. 237.
(27) Radomir Luza, The Transfer of the Sudeten Germans, 1964, S. 321.
(28) FRUS 1945, The Conferences at Malta and Yalta, S. 505.
(29) Albrecht Tyrell, Großbritannien und die Deutschlandplanuzng der Alliierten 1941-1945, Frankfurt a.M. 1985, S. 374, 390.
(30) FRUS, the Conferences at Malta and Yalta, S. 509.
(31) FRUS, Diplomatic Papers, 1945, Bd. II, S. 1227
(32) Ebenda.  Kommentar:  Auch hier ist die Sprache überaus kalt und administrativ.  Keiner sagt „wir lehnen Vertreibungen ab, weil sie barbarish sind“.
(33) FRUS, The Conferences at Malta and Yalta, S 189f.
(34) Ebenda, S. 220.
(35) Ebenda, S. 717.
(36) Ebenda, S. 907.
(37) Public Record Office, Memorandum by UK Representative in the European Advisory Commission, 16 March 1945, FO 371/46810.
(38) FRUS, The Conference of Berlin, 1945, Bd. I, S. 644.
(39) Ebenda, S. 646.
(40) Ebenda. S. 649
(41) Sir Dennis Allen in einem Brief an den Verfasser vom 15. März 1977.  Alfred de Zayas, Anmerkungen zur Vertreibung, 3. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart, S. 123f.
(42) Foreign Relations of the United States. The Conference of  Berlin, Band 2, S. 210.  Truman, Memoirs, 1955, Band I, S. 369; William Leahy, I was There, 1950, S. 406f.
(43) Ebenda, S. 387ff.  Fischer, a.a.O. S. 319. 
(44) Fischer, a.a.O., S. 261.  FRUS, Bd. II, S. 212.  Churchill, Der Zweite Weltkrieg, Bd. VI/2,  S. 359:  “Wenn die Deutschen es schon verlassen hatten, sollten sie zurückkehren düfen.”
(45) Fischer, a.a.O., S. 264f; Churchill, a.a.O. S. 359. Foreign Relations of the United  States, The Confrence of Berlin, Band 2, S. 248 (Thompson-Notizen), S. 268 (Cohen-Notizen).
(46) Gemeint ist Oberschlesien.
(47) Fischer, a.a.O., S. 266.
(48) Fischer, a.a.O., S. 268.
(49) Fischer, a.a.O., S. 273.
(50) FRUS, a.a.O., S. 399.
(51) Fritz Peter Habel, Dokumentation zur Sudetenfrage, 5. Ausgabe, München, 2003, S. 514, Fußnoten 5, 6,7Vgl. CSR- Informationsministerium (Hrsg.): Projev Presidenta Repu bliky Dr. Edvarda  Benese, Prag, S. 16.  Nicht einmal Slobodan Milosevic hat solche klare Worte bezüglich der ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien verwendet.  Er steht vor dem Internationalen Tribunal für das ehemalige Jugoslawien, des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschheit angeklagt. 
(52) Carl Jakob Burkhardt, Meine Danziger Mission, 1937-1939,  München 1960,  3. erw. Ausgabe 1980, S. 156f.  Siehe auch Militärgeschichtliche Mitteilungen, herausgegeben vom Militärgeshichtlichen Forschungsamt durch Günter Roth und Wilhelm Deist, Nr. 48 (1990), S. 43.  „Diese Befürchtungen haben dann auch polnische militärische Konzeptionen ausgelöst, die in der einen Leseart als ‚Präventifkriegsplanung und in der anderen als ‚Strafexpedition’ bezeichnet wurden. Sieht man von dem ‚Foch-Plan’ aus dem Jahre 1923 ab, der den gleichzeitigen Vorstoß polnischer und französischer Streitkräfte in das Reich – geradewegs auf Berlin – vorsah, so bleiben die eigenständigen polnischen Planungen mit Blick auf den militärischen Zustand des Reiches zwischen 1926 und 1934 eine ernstzunehmende Bedrohung.“  Siehe auch Ferdinand Otto Miksche, Das Ende der Gegenwart, S. 66-75.
(53) Fritz Peter Habel, Dokumente zur Sudetenfrage, 5. Auflage 2003, S. 240f. 
(54) Ebenda.   Vgl. Viktor Burns, “Die Tschechowlowakei auf der Pariser Friedenskonferenz”, in:  Zeitschrift für ausländischen öffentliches Recht und Völkerrecht, Bd. VIII (1938), S. 607-623, auf S. 609.
(55) Der Lordbischof von Chichester, Dr. George Bell, in Parliamentary Debates, House of Lords, 30. Januar 1946, Band 139, Spalte 89:  „Als Präsident Masaryk vorgeschlagen wurde, diese Minderheiten, die jahrhundertelang in jenem Teil der CSR gewohnt hatten, zu deportieren, wies er entschieden zurück, eine derart barbarische Politik zu verfolgen.“  Wie Fritz Peter Habel a.a.O. S. 241 bemerkt „Über die Vertreibungsabsichten von Dr. Benes in dieser Zeit dürften auch andere Personen informeiert gewesen sein.  So äußerte der frühere österreichische Völkerbunddelegierte Richard Schüller am 24. April 1941 gegenüber dem früheren deutschen Reichskanzler Heinrich Brüning in London: ‚Er habe gehört, daß einige Mitglieder des britischen Kabinetts eine Massneaustreibung von dreieinhalb Millionen Sudetendeutschen aus Böhmen befürworteten, was natürlich auch auf Benes zurückzuführen sei, der  schon vor 20 Jahren mit Frankreich ähnliche Pläne erörtert habe.  Ich sagte, ich wunderte mich nicht, weil Benes und  Hitler vom gleichen Schlage seien.“  Heinrich Brüning, Briefe und Gespräche 1934-1945, Frankfurt am Main, 1974, S. 355.
(56) Andreas Hillgruber, „Der Zusammenbruch im Osten 1944/45 als Problem der deutschen Nationalgeschichte und der europäischen Gschichte“, ein Vortrag vor der Rheinische-Westfälischen Akademie der Wissenschaften am 17. April 1985 in Düsserldorf, Westdeutscher Verlag, Opladen, 1985, S. 7.

 

 

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