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JUNGE FREIHEIT

9 JUNI 2006, SEITE 6

INTERVIEW DURCH MARCUS SCHMIDT

ETHNISCHE SAEUBERUNG UND VOELKERMORD

Interview: Der Völkerrechtler Alfred de Zayas zum Streit um das Motto des Sudetendeutschen Tages und einen Auftrag an das Goethe-Institut

Herr Professor de Zayas, das Motto des Sudetendeutschen Tages lautete „Vertreibung ist Völkermord – Dem Recht auf Heimat gehört die Zukunft“. Der Historiker Martin Schulze Wessel, Co-Vorsitzender der Deutsch-Tschechischen Historikerkommission, hat in der „Süddeutschen Zeitung“ dieses Motto als „aggressiv“ bezeichnet und die Charakterisierung der Vertreibung der Sudetendeutschen als Völkermord eine Übertreibung genannt. Können Sie diese Kritik nachvollziehen?

De Zayas: Nein. Herr Schulze Wessel ist Historiker. Namhafte Völkerrechtler wie Felix Ermacora und Dieter Blumenwitz haben begründet, weshalb die Vertreibung der Sudetendeutschen als Völkermord einzustufen ist. Ich bin sowohl Historiker als auch Völkerrechtler und habe 22 Jahre in der Uno zu Fragen der Menschenrechte und auch des Völkermords gearbeitet. Ich teile das Urteil von Ermacora und Blumenwitz. Man bedenke, daß die ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien vom Internationalen Tribunal in Den Haag als Völkermord verurteilt worden sind. Die Vertreibung der Deutschen war nachweislich härter und verlustreicher als das Geschehen in Bosnien oder Kosovo. Nun, wieso soll das sudetendeutsche Motto „aggressiv“ sein?

Schulze Wessel argumentiert, das Motto sei zu sehr auf die Vergangenheit fixiert.

De Zayas: Die Opfer eines Mega-Verbrechens, wie die Vertreibung es war, haben nicht nur das Recht, sondern eigentlich eine moralische Verpflichtung, dieses Verbrechen beim Namen zu nennen. Oder soll hier zwischen politisch korrekten und politisch inkorrekten Opfern unterschieden werden? Die Sudetendeutschen waren Opfer eines virulenten Rassismus, der bereits viele Jahre vor dem Zweiten Weltkrieg Tote und Verletzte forderte. Die Vertreibung zwischen 1945 und 1948 forderte vielleicht 200.000 Toten – nicht nur durch die Ausschreitungen beim Brunner Todesmarsch und durch die vielen Massaker, sondern auch durch die verheerenden Folgen der Vertreibung. Die Zerschlagung der mehr als 700jährige Präsenz der Deutschen in Böhmen und Mähren war nicht nur eine juristische, sondern auch eine historische und moralische Tragödie.

Nach Ansicht von Schulze Wessel kann beim Holocaust und dem Völkermord an den Armeniern zwischen Zwangstransfer und Genozid nicht getrennt werden. Dies trifft seiner Meinung nach aber nicht auf das Schicksal der Sudetendeutschen zu.

De Zayas: Nach der Völkermordkonvention von 1948 ist die „Absicht“ das entscheidende Moment. Völkermord bedeutet also Handlungen, die in der Absicht begangen werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Die Benesch-Dekrete, die Internierung Tausender Sudetendeutscher in Konzentrationslagern, der Raub des Privateigentums und die Art und Weise der Durchführung der Vertreibung belegen die Absicht Beneschs und der tschechoslowakischen Regierung, die sudetendeutsche Volksgruppe zu zerstören. Wichtig dabei ist die Tatsache, daß die gesamte Volksgruppe aus rassistischen Gründen vertrieben wurde, also nur weil sie Deutsche waren. Um als Völkermord zu gelten, ist es nicht nötig, daß alle Mitglieder der Gruppe massakriert werden. Auch nicht alle Armenier, nicht alle Juden, nicht alle Tutsis wurden ausgerottet.

Also können sich die Kritiker, die nicht in jeder Vertreibung einen Völkermord sehen, nicht auf das Völkerrecht berufen?

De Zayas: Theoretisch ist nicht jede Vertreibung zwangsläufig ein Völkermord. In der Praxis jedoch arten Vertreibungen und ethnische Säuberungen in Völkermord aus. Darüber hinaus stellt jede Vertreibung beziehungsweise jede zwangweise Umsiedlung ein Verbrechen gegen die Menschheit dar. Zuweilen bekommt man den Eindruck, daß die Kritiker des Mottos meinen, wenn die Vertreibung nicht ganz Völkermord war, dann war es nicht so „schlimm“. Diese Art Bagatellisierung des Verbrechens halte ich für menschenverachtend. Immerhin verstößt jede Vertreibung gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907 und gegen die Genfer Konvention von 1949. Mit gutem Grunde werden Vertreibungen als Verbrechen gegen die Menschheit im Artikel 7 und als Kriegsverbrechen im Artikel 8 des Rom-Statuts des Internationalen Strafrechtstribunals definiert.

Was besagt die Diskussion über den Informationsstand zur Vertreibung in Deutschland?

De Zayas: In Deutschland besteht nach wie vor ein Informationsdefizit. Noch schlimmer finde ich aber die intellektuelle Unredlichkeit, die viele Politiker an den Tag legen, leider auch Fachhistoriker und die Medien. Man diffamiert sogar die Vertreibungsopfer als „Täter“. Wir sollen uns alle einig sein, daß die Menschenrechte und das Völkerrecht gleichermaßen für alle Staaten und Völker gelten. Darum sind alle Staaten verpflichtet, die Normen des Völkerrechts konsequent anzuwenden, ohne willkürliche Ausnahmen. Ein Staat gefährdet die Rechtssicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit der völkerrechtlichen Rechtsordnung in Frage, wenn er zweierlei Maß anwendet. Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit müssen stets verurteilt werden, egal welche die Nationalität des Opfers ist. In meiner Heimat, den Vereinigten Staaten, ist die Vertreibung weitestgehend unbekannt, sogar unter Fachhistoriker. Die Goethe-Institute sollten eine Informationsstrategie entwickeln, um dieses wichtige Kapitel der deutschen Geschichte auch im Ausland angemessen zu behandeln. Schließlich ist es eine Frage der Menschenrechte.

(Prof. Dr. Alfred de Zayas ist Völkerrechtler, ehemaliger Sekretär des Uno-Menschenrechtsausschusses und Autor der Bücher „Die Nemesis von Potsdam“ und „Heimatrecht ist Menschenrecht“. Zudem ist de Zayas derzeit Präsident des P.E.N. Zentrums Suisse romande)

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